Landtagswahl: Welche Folgen hätte eine AfD-Regierung für den MDR?

Die AfD will nach einem Wahlsieg in Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag kündigen. Was würde das für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedeuten? Müssten die Bürger dann noch Rundfunkbeitrag zahlen?

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Bei der Landtagswahl wird das Parlament eines Bundeslands gewählt (Symbolbild). (Foto) Suche
Bei der Landtagswahl wird das Parlament eines Bundeslands gewählt (Symbolbild). Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas

Es ist die Maßnahme Nummer eins im 100-Tage-Programm der AfD: Sollte die Partei eine Alleinregierung in Sachsen-Anhalt stellen können, will Spitzenkandidat Ulrich Siegmund die Rundfunkstaatsverträge kündigen. Man werde alle juristischen Hebel in Bewegung setzen, "damit wir die Bürger in diesem Land von dieser Zwangsabgabe, von dieser Desinformation befreien können", sagt Siegmund.

Doch was würde ein solcher Schritt konkret bedeuten? Kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk grundlegend verändert werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was fordert die AfD in Sachsen-Anhalt?

Die Partei spricht sich für eine grundlegende Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Sie fordert die Abschaffung des Rundfunkbeitrags und möchte die heutige Struktur von ARD, ZDF und Deutschlandradio durch einen deutlich kleineren "Grundfunk" ersetzen.

Nach Auffassung der sachsen-anhaltischen AfD-Landtagsfraktion ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu groß geworden und hat sich von seinem eigentlichen Auftrag entfernt. In einer medienpolitischen Broschüre fordert die Fraktion eine stärkere Konzentration auf die Grundversorgung.

Was versteht die AfD unter einem "Grundfunk"?

Nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion soll sich ein stärker regional verankerter "Grundfunk" auf Nachrichten, Berichte, Bildungsangebote sowie Informationen zum Verbraucherschutz konzentrieren. Regionalfernsehen und regionale Hörfunkangebote sollen erhalten bleiben. Die regionalen Programme sollen nach den Vorstellungen der Fraktion für höchstens drei Stunden täglich zu einem bundesweiten Programm zusammengeschaltet werden. Die Programme sollen werbefrei sein.

Aus Sicht der Landtagsfraktion sollen außerdem nur noch jeweils ein regionales Hörfunk- und Fernsehangebot bestehen bleiben. Unterhaltung, große Sportübertragungen und andere Angebote, die über die Grundversorgung hinausgehen, sollen weitgehend entfallen oder privaten Anbietern überlassen werden. Der "Grundfunk" soll nach den Vorstellungen der Fraktion mit deutlich geringeren finanziellen Mitteln auskommen als der heutige öffentlich-rechtliche Rundfunk.

Die AfD-Fraktion argumentiert in ihrer Broschüre, das Grundgesetz schreibe zwar einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor, nicht jedoch dessen heutige Ausgestaltung mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Deshalb hält sie einen grundlegenden Umbau des Systems für möglich. Ob ein solches Modell den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen würde, ist unter Juristinnen und Juristen umstritten und wäre im Streitfall voraussichtlich von den Gerichten zu klären.

Kann Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag überhaupt kündigen?

Ja. Der MDR-Staatsvertrag regelt Organisation und Auftrag des Mitteldeutschen Rundfunks. Jedes der drei Trägerländer – Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Kalenderjahres kündigen.

Eine Kündigung hätte allerdings nicht sofort Folgen. Während der Kündigungsfrist würde der MDR unverändert weiterarbeiten. Erst nach Ablauf der Frist würde die Kündigung wirksam.

Reicht eine Kündigung aus, um den MDR aufzulösen?

Nein. Der MDR-Staatsvertrag sieht ausdrücklich vor, dass der Vertrag zwischen den beiden übrigen Ländern bestehen bleibt, wenn nur eines der drei Länder kündigt. Schließen sich Sachsen oder Thüringen der Kündigung nicht innerhalb von drei Monaten an, würde der MDR nach dem Wortlaut des Staatsvertrags als gemeinsame Rundfunkanstalt dieser beiden Länder fortbestehen. Erst wenn mindestens zwei Länder kündigen, würde der Staatsvertrag außer Kraft treten und der MDR aufgelöst werden.

Was würde eine Kündigung praktisch bedeuten?

Nach Einschätzung einiger Juristinnen und Juristen würde eine Kündigung durch Sachsen-Anhalt zunächst als Austritt des Landes aus dem MDR wirken. Der MDR selbst würde als gemeinsame Rundfunkanstalt von Sachsen und Thüringen fortbestehen.

Für die Menschen in Sachsen-Anhalt würde sich zunächst zwei Jahre lang nichts ändern. Danach könnte sich das öffentlich-rechtliche Angebot im Land allerdings deutlich verändern. Nach Angaben des MDR hätte der Sender nach einem Austritt keinen Programmauftrag mehr für Sachsen-Anhalt. Regionale Angebote wie das Fernsehmagazin "Sachsen-Anhalt heute" oder die Radiowelle "MDR Sachsen-Anhalt" könnten in ihrer bisherigen Form wegfallen. MDR-Intendant Ralf Ludwig nennt auch Veranstaltungen wie den MDR-Musiksommer als mögliches Beispiel.

Wie das öffentlich-rechtliche Angebot in Sachsen-Anhalt anschließend aussehen würde, ist offen. Das Land müsste eine Lösung finden, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk genügt.

Würde der MDR nach einer Kündigung weiter aus Sachsen-Anhalt berichten?

Das ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. Während der zweijährigen Kündigungsfrist würde sich zunächst nichts ändern. Mit einem Austritt würde der MDR aber seinen bisherigen Programmauftrag für Sachsen-Anhalt verlieren.

Der MDR vertritt die Auffassung, dass er trotzdem weiter aus und auch für Sachsen-Anhalt berichten könnte. Ob und in welchem Umfang das rechtlich möglich wäre, ist allerdings umstritten. Manche Juristen gehen davon aus, dass der MDR sein Programm nach einem Austritt nicht mehr gezielt auf Sachsen-Anhalt ausrichten dürfte.

Könnte Sachsen-Anhalt mit einer Kündigung auch den Rundfunkbeitrag abschaffen?

Der Rundfunkbeitrag wird nicht im MDR-Staatsvertrag geregelt, sondern in einem eigenen Staatsvertrag aller Länder. Eine Kündigung des MDR-Staatsvertrags allein würde den Rundfunkbeitrag deshalb voraussichtlich nicht automatisch entfallen lassen. Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht 2021 entschieden hatte, dass der Rundfunkbeitrag bis zu einer neuen Entscheidung der Länder in der damals festgelegten Höhe weiter erhoben wird.

Wie es langfristig weiterginge, ist allerdings rechtlich umstritten. Der MDR vertritt die Auffassung, dass der derzeitige Beitrag auch nach einem Austritt Sachsen-Anhalts zunächst weitergezahlt werden müsste. Andere Juristen sehen das anders. Entscheidend wäre unter anderem, welche weiteren Staatsverträge Sachsen-Anhalt kündigt und welches neue Rundfunksystem das Land an deren Stelle setzt. Im Streitfall müssten darüber voraussichtlich Gerichte entscheiden.

Für die AfD hat das Thema Rundfunkbeitrag eine hohe Bedeutung im Wahlkampf, sie bezeichnet ihn populistisch als "Zwangsabgabe". Spitzenkandidat Siegmund versucht, die Erwartungen teilweise aber auch zu dämpfen, indem er betont, dass man nicht alles sofort ändern könne.

Würde ein "Grundfunk" den Anforderungen des Grundgesetzes genügen?

Das lässt sich derzeit nicht beantworten. Das Bundesverfassungsgericht schreibt den Ländern nicht vor, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk organisatorisch ausgestaltet sein muss. Es verlangt aber seit Jahrzehnten, dass ein funktionsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk besteht, der zur Meinungsvielfalt beiträgt und staatsfern organisiert ist.

Die Länder haben deshalb zwar Spielraum für Reformen. Einige Verfassungs- und Medienrechtler weisen allerdings darauf hin, dass auch ein deutlich kleineres Modell diesen Anforderungen genügen müsste. Ob der von der AfD vorgeschlagene "Grundfunk" den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen würde, ließe sich letztlich wohl erst beurteilen, wenn ein konkretes Gesetz vorliegt. Im Streitfall müsste darüber wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Gab es einen ähnlichen Fall schon einmal?

Ja. Ende der 1970er Jahre kündigte Schleswig-Holstein den Staatsvertrag des Norddeutschen Rundfunks (NDR). Hintergrund waren politische Auseinandersetzungen über die Ausrichtung des Senders und Forderungen nach einer Neuordnung des NDR. Es folgte ein Rechtsstreit über die Frage, ob die Kündigung zur Auflösung der Drei-Länder-Anstalt oder lediglich zum Austritt Schleswig-Holsteins führen würde.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied schließlich, dass der NDR bestehen bleibt und die Kündigung nur als Austritt eines Landes wirkt. Anschließend handelten die beteiligten Länder einen neuen Staatsvertrag aus. Nach Angaben des NDR gilt der Fall bis heute als wichtiger Präzedenzfall. Die damals entwickelten Grundsätze fanden später auch Eingang in den MDR-Staatsvertrag, der eine Austrittskündigung heute ausdrücklich regelt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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