Klimafolgen: Amthor bremst bei Grundgesetzänderung für Klimaanpassung

Braucht es für den Klima- und Hitzeschutz eine Grundgesetzänderung, in der dies als Gemeinschaftsaufgabe festgeschrieben wird? Das fordert die SPD. Im Kanzleramt wird ein anderes Vorgehen bevorzugt.

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In der Debatte über einen besseren Klima- und Hitzeschutz hat sich der Staatsminister im Kanzleramt, Philipp Amthor, gegen "abstrakte Diskussionen über eine Verfassungsänderung" gewandt. "Vor einer Diskussion über eine Verfassungsänderung sollte eine Diskussion über eine optimale Nutzung schon bestehender Handlungsmöglichkeiten stehen", sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Er reagierte damit auf einen SPD-Vorstoß, eine neue "Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz" im Grundgesetz zu verankern. Für eine wirksame Anpassung an die Klimakrise brauche es "eine gesamtstaatliche Kraftanstrengung, die Prioritäten setzt, Ressourcen bündelt, Abstimmungen intensiviert und schnelles Handeln ermöglicht", heißt es in einem Papier SPD-geführter Bundesministerien.

Kein Automatismus für neue Mischfinanzierung

"Klimaanpassung ist selbstverständlich eine wichtige gesamtstaatliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam und auf Augenhöhe bewältigen müssen", sagte der im Kanzleramt für die Bund-Länder-Zusammenarbeit zuständige Staatsminister. "Aus dieser Erkenntnis folgt für mich aber kein Automatismus für eine neue verfassungsrechtlich verankerte Mischfinanzierung."

Amthor betonte, in der Gesamtdiskussion sollte nicht vergessen werden, dass der Bund schon heute beträchtliche Finanzmittel über bestehende Förderprogramme in die Fläche vergebe. Er nannte die Anpassung urbaner und ländlicher Regionen an den Klimawandel, den Waldumbau und die Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen.

Sondervermögen für Maßnahmen zur Klimaanpassung nutzbar

"Zudem hat der Bund insbesondere mit seinem "Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität" schon beträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt, die - ganz ohne erneute Verfassungsänderung - auch für Maßnahmen der Klimaanpassung genutzt werden können", sagte Amthor. Diese Mittel könnten nicht nur im Rahmen der Bundeszuständigkeiten, sondern etwa im Hinblick auf den Länderanteil von 100 Milliarden Euro auch schon heute flexibel genutzt werden.

Es gebe in dieser Hinsicht schon sehr gute Initiativen aus einzelnen Ländern und Kommunen, die er ausdrücklich begrüße, sagte Amthor. "Sie bringen uns in ihrer Konkretheit weiter als abstrakte Diskussionen über eine Verfassungsänderung."

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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