Gesellschaft: Klein: Sympathiebekundung für Terrororganisationen strafbar machen

Nach dem Anschlag durch einen IS-Anhänger fordert der Antisemitismusbeauftragte Gesetzesänderungen: Nicht nur Unterstützung, auch Sympathiebekundungen für Terrororganisationen sollten strafbar sein.

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Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). (Foto) Suche
Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, fordert nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Days (CSD) eine Verschärfung des Strafrechts. "Seit langem setze ich mich dafür ein, dass etwa Sympathiebekundungen für Terrororganisationen wieder strafbar sind, so wie es bereits bis 2002 der Fall war", sagte Klein dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

"Dieser Anschlag war ein Angriff auf unsere demokratische Grundordnung und unsere vielfältige, freiheitliche und offene Gesellschaft", sagte Klein. "Wir dürfen nicht zulassen, dass von islamistischen Gefährdern eine tödliche Bedrohung für Minderheiten in unserem Land ausgeht. Zu diesen Minderheiten gehören auch Jüdinnen und Juden."

Bei dem Terroranschlag am Rande des CSD am Samstag wurden eine Frau getötet und 31 Menschen teils schwer verletzt. Der Täter Abdul B. soll auch eine Machete benutzt haben. Er starb am Tag nach dem Anschlag durch Schüsse von Polizisten, die ihn gestellt hatten. Auf seinem Handy wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft ein Bekennervideo gefunden, in dem eine vermummte Person, mutmaßlich Abdul B. selbst, einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) leistet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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