Eilmeldung: Bundesverfassungsgericht: Kein "Tempolimit" für Gesetzgebung

+++Eilmeldung+++ Im Streit um ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema.

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Im Streit um ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. "Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits", sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung basiert auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde automatisiert veröffentlicht. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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