Potsdam: Streit um Kita-Personal: Gericht gibt zwei Kreisen Recht

Zwei Brandenburger Landkreise wenden sich gegen das Land wegen des Ausgleichs für mehr Personal nach Senkung der Wochenarbeitszeit. Ein Amt klagt gegen einen Landkreis wegen Einnahmeausfällen.

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Die Landkreise Oberhavel und Uckermark haben im Streit mit dem Land Brandenburg um zusätzlichen Personalbedarf in Kitas Recht bekommen. Das teilte das Verwaltungsgericht Potsdam mit. Bei einer Senkung der Wochenarbeitszeit könnten die Kita-Träger den Rechtsanspruch auf Betreuung und die Vorgaben zum Personalschlüssel nur einhalten, wenn sie mehr Personal einstellten, urteilte das Gericht (Az.: VG 6 K 366/22, VG 6 K 367/22).

Konkret ging es um die Klagen der zwei Landkreise gegen das Land - vertreten durch das Bildungsministerium - wegen eines Ausgleichs der Kosten für Mehrbedarf an Kita-Personal. Weil sich die Wochenarbeitszeit von 40 auf 39,5 Stunden für Vollzeitkräfte für 2022 reduzierte, musste laut Gericht mehr Personal eingestellt werden.

Die Kitas könnten die Mehrkosten von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe verlangen, die wiederum das Land in Anspruch nehmen könnten. Die Klagen hätten überwiegend Erfolg gehabt. Die Entscheidungen traf das Gericht bereits am 18. Juni.

Klage wegen Ausgleich von Kita-Einnahmeausfällen erfolglos

Die Klage des Amtes Lindow gegen den Landkreis Ostprignitz-Ruppin zum Ausgleich von Einnahmeausfällen wegen der Beitragsfreiheit der Kita-Eltern blieb dagegen erfolglos, teilte das Gericht mit (VG 6 K 2554/20). Zwar ergebe sich ein Anspruch für den Zeitraum von August bis Dezember 2019 aus dem Kitagesetz. Die Pauschalregelung sei wegen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg von 2021 nicht mehr anwendbar.

Der Kita-Träger müsse es aber dem zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ermöglichen, die Berechnung der Einnahmeausfälle anhand der geltenden Beitragsregelung nachvollziehen zu können. Diese Anforderung sei im konkreten Fall nicht erfüllt gewesen.

Die Betreuung in Brandenburg ist für alle Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung beitragsfrei. Das führt zu Einnahmeausfällen für Kommunen und Träger. Das Land gleicht dies mit Pauschalen aus, der Städte- und Gemeindebund kritisiert aber, dass sie oft nicht reichten. Die Kita-Finanzierung wird derzeit neu geregelt.

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