Kiel: Schleswig-Holstein will Staatsdiener strenger prüfen

Vor dem Einstieg in den Staatsdienst sollen Bewerber in Schleswig-Holstein künftig vom Verfassungsschutz geprüft werden. Was Schwarz-Grün mit dem neuen Gesetz erreichen will.

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Wer in Schleswig-Holstein in den Staatsdienst eintreten will, dem steht künftig nach dem Willen der Koalition eine Prüfung durch den Verfassungsschutz bevor. "Wer das Grundgesetz ablehnt oder dem Staat schaden will, der kann ihm nicht dienen", sagte Digitalisierungsminister und Staatskanzleichef Dirk Schrödter (CDU) im Landtag. "Es ist auch nicht hinnehmbar, dass wir als Staat Verfassungsfeinde alimentieren." Es gehe stets um sorgfältige Einzelfallprüfungen.

Der Gesetzentwurf von Schwarz-Grün sieht eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor. Diese soll vor der ersten Berufung in ein Beamtenverhältnis oder Richteramt erfolgen. Die Einstellungs-Entscheidung treffe aber immer die einstellende Behörde, sagte der Grünen-Innenpolitiker Jan Kürschner.

Personen, die Zugang zu Polizei- und Justizbehörden, kritischer Infrastruktur oder anderen wichtigen Einrichtungen erhalten, sollen einer erweiterten Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden. Dies soll auch für Angestellte gelten.

Wer für den Staat arbeite, trage besondere Verantwortung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sagte Schrödter. "Wer diese Ordnung ablehnt, ihr schaden will oder sich aktiv dagegen einsetzt, den dürfen wir nicht in unserem öffentlichen Dienst dulden." Die aktuellen Regeln griffen erst, wenn jemand bereits eingestellt sei. "Aus Sicht der Landesregierung ist das jedoch zu spät." In anderen Ländern seien solche Prüfungen bereits Praxis. "Auch der Bund hat ähnliche Regelungen getroffen."

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