Münster: Windkraftausbau: OVG Münster weist Eilantrag aus Kleve ab

Der Bau neuer Windräder in NRW soll schneller gehen. Doch längst nicht überall stoßen die konkreten Planungen dafür auf Zustimmung. Nun gibt es ein erstes Urteil.

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Im Streit um den Bau neuer Windräder in mehreren Regionen Nordrhein-Westfalens hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eine erste Entscheidung verkündet: Die Richter wiesen einen Eilantrag des Kreises Kleve gegen die Ausweisung von vier Flächen am Niederrhein zurück. Der 22. Senat hat keine juristischen Bedenken gegen den Windkraftausbau auf diesen Flächen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Es ist die erste von mehreren noch ausstehenden Entscheidungen zum Windkraft-Ausbau.

Um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, wurden in ganz Nordrhein-Westfalen sogenannte Windenergiebereiche ausgewiesen. Dort sollen Betreiber möglichst unkompliziert neue Windräder errichten dürfen. Zum Beispiel muss in diesen Gebieten nicht so umfangreich geprüft werden, ob es durch neue Anlagen Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz gibt.

Wo es solche Windenergiebereiche gibt, wurde in der Regel auf Ebene der Bezirksregierungen und Regionalräte entschieden. Die einzelnen Kommunen konnten nur bedingt beeinflussen, ob und wo auf ihrem Gebiet Vorranggebiete entstehen.

Zahlreiche Verfahren beschäftigen das OVG

Doch die Richter konnten im Regionalplan Düsseldorf, der bis zum Niederrhein gilt, "keine offensichtlichen Abwägungsfehler" finden. Heißt: Bezirksregierung und Regionalrat Düsseldorf durften im Reichswald Windenergiebereiche feststellen. Hinzu kommen mehrere juristische Gründe, weshalb der Kreis Kleve die Festlegung der Planungsbehörde nicht angreifen könne, argumentierte der 22. Senat.

Dem Oberverwaltungsgericht liegen noch zahlreiche Anträge gegen die Regionalpläne vor. Neben Kommunen klagen auch Betreiber von Windkraftanlagen. Eine Reihe von Klagen betrifft außerdem den Rohstoffabbau.

Zuletzt hatte das OVG am Freitag den Regionalplan Ruhr komplett außer Kraft gesetzt, weil nach Überzeugung der Richter bei der Ausweisung von Abbaugebieten für Kies und Sand im Kreis Wesel Fehler gemacht wurden.

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