Berlin: Neu in Berlin? Das gilt bei den Wahlen im September

Wer im September in Berlin wählen will, muss bis spätestens 20. Juni in der Hauptstadt gemeldet sein. Die Landeswahlleitung erklärt, was es außerdem zu beachten gibt.

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Täglich bestens informiert mit den aktuellen Politik-Nachrichten auf news.de (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / Microgen

Wer bei der Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus mit abstimmen möchte, muss bis zum 20. Juni gemeldet sein. Darauf weist die Landeswahlleitung hin.

Um an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen zu können, müssen Wahlberechtigte am Wahltag seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin gemeldet sein. Als Wohnsitz gilt die im Melderegister eingetragene Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung.

Nach Angaben der Landeswahlleitung können sich Bürgerinnen und Bürger in jedem Berliner Bürgeramt anmelden - unabhängig vom Wohnbezirk. Wer zuvor bereits in Deutschland gewohnt hat, kann dafür auch die Online-Wohnsitzanmeldung nutzen.

Wer darf wählen?

An den Wahlen zum Abgeordnetenhaus dürfen Deutsche ab 16 Jahren teilnehmen. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten wahlberechtigt, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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