Dresden: Schuster: "Geas-Reform bringt Betroffenen klare Vorteile"
Sachsens Innenminister Schuster sieht im neuen EU-Asylsystem klare Vorteile für Betroffene. Die Reform sei für sie ein "starke Hilfe".
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) kann Kritik am neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) nicht nachvollziehen. "Ich glaube, dass das Gegenteil richtig ist, dass Geas den Betroffenen hilft. Weil wir klare Standards festgeschrieben haben, worauf sie sich jetzt verlassen können", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Dresden. Als Beleg nannte er etwa Gesundheitsprüfungen und den Anspruch auf Regelschulausbildung.
Schuster: Regelung bringt rechtliche Klarheit
"Für den Betroffenen gibt es vor allen Dingen rechtliche Klarheit. Er kann darauf bauen, dass wir viel beschleunigter die ganzen Verfahren durchführen. Also ich behaupte, dass für die Betroffenen die Geas-Reform eine starke Hilfe ist", betonte Schuster. Flüchtlingsorganisationen hatten der EU und der Bundesregierung dagegen vorgeworfen, mit der Verschärfung des Asylrechts Menschenrechte zu missachten.
Asylregeln sollen unkontrolliertes Weiterziehen verhindern
Die neuen EU-Asylregeln gelten seit Freitag und sollen das unkontrollierte Weiterziehen von Flüchtlingen verhindern. Schuster zufolge startet Europa damit endlich einen ernsthaften Versuch, mit einer Regel zu arbeiten. Da stecke "eine Menge Solidaritätsgedanke" drin. "Wir begrüßen natürlich einen viel intensiveren Außengrenzschutz (...)." Wenn jemand schon irgendwo aufgenommen wurde, müsse das Verfahren dort auch stattfinden. "Also alles in allem: Wenn es klappt, ist es ein richtiger Durchbruch."
Schuster sieht durchaus eine Herausforderung mit Blick auf das europäische Screening-Verfahren. Die Mitgliedstaaten müssen alle Personen, die unerlaubt in die EU einreisen, einem verpflichtenden Screening unterziehen. Dabei werden die Identitäten festgestellt, biometrische Daten erfasst sowie Gesundheits- und Sicherheitskontrollen durchgeführt. Außerdem wird geprüft, ob eine Person besonders schutzbedürftig ist. Wird eine Person erst im Inland aufgegriffen, muss das Screening binnen drei Tagen erfolgen.
Minister geht nicht von steigendem Personalbedarf aus
Der Minister macht geltend, dass man sich darauf seit zwei Jahren vorbereiten konnte. Von einem zusätzlichen Personalbedarf geht er nicht aus, weil bei der Kontrolle viel IT-gestützt laufe. "Wir hoffen, dass das Ganze nicht nur effizienter ist, sondern auch beschleunigter abläuft."
Schuster hält es für richtig, dass Sachsen als Standort für ein sogenanntes Sekundärmigrationszentrum ausgewählt wurde. Im Zuge des verschärften Asylrechts können die Bundesländer solche Unterkünfte einrichten, um Menschen mit einer Aufenthaltspflicht unterzubringen, die Deutschland verlassen müssen, weil ein anderes EU-Land für das Verfahren zuständig ist. Sollte der Bund eine Zentralisierung auch beim Thema Rückführung vornehmen, wolle er Sachsen dafür als Erprobungsstandort ins Gespräch bringen. "Ich glaube, dass wir relativ weit sind und auch gut vorbereitet."
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