Schwerin: Umweltministerium übernimmt Wolfsmanagement im Land

Nach dem kürzlich in Kraft getretenen Bundesjagdgesetz zum Wolfsabschuss regelt MV nun den Umgang im Land. Oberbürgermeister und Landräte müssen sich künftig nach den Plänen von oben richten.

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Der Abschuss von Wölfen wird in Mecklenburg-Vorpommern nun landesweit geregelt. Das Aufstellen und Fortschreiben eines Wolfsmanagementplans obliegt mit der Neuregelung der obersten Jagdbehörde, also dem Umweltministerium. Die unteren Jagdbehörden, also Landräte und Oberbürgermeister, müssen sich nach diesen Vorgaben richten.

Der Schweriner Landtag beschloss mehrheitlich eine Änderung des Landesjagdgesetzes. Ziel sei es, schadstiftende Wölfe künftig rechtssicher entnehmen zu können, sagte Umweltminister Till Backhaus (SPD). Ein günstiger Erhaltungszustand beim Wolf sei wichtig. Dass dabei jede einzelne untere Jagdbehörde über das Wolfsmanagement entscheide, sei weder leistbar noch fachlich sinnvoll.

In MV lebten laut Umweltministerium im vergangenen Jahr 28 Wolfsrudel, im Jahr davor seien es 19 gewesen. 2025 gab es demnach 77 mutmaßliche Wolfsangriffe auf Weidetiere, von denen 424 getötet und 39 verletzt wurden.

Umweltminister lehnte Bundesjagdgesetz ab

Anfang März hatte der Bundestag beschlossen, den Wolf als jagdbare Tierart in das Jagdrecht aufzunehmen. Unter anderem können Wölfe einfacher getötet werden, etwa wenn sie Zäune überwunden und Schafe gerissen haben. Der Bundesrat hatte das neue Bundesjagdgesetz durchgewunken, im April trat es demnach in Kraft.

Backhaus hatte nach eigenen Angaben der Gesetzesnovelle im Bundesrat nicht zugestimmt. Das neue Gesetz sei nicht geeignet, um wirksam gegen den Wolf vorzugehen. Für den Abschuss gebe es einander widersprechende Regelungen im Bundesjagdgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz – für einen Vorrang des Jagdgesetzes fehle aber eine klare Regelung.

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