Freizeit: Gericht: Görlitzer Park muss zunächst offen bleiben

Seit März wird der Görlitzer Park nachts geschlossen. Ein Bündnis will das nicht akzeptieren und klagt dagegen. Eine erste Entscheidung der Richter hat weitreichende Folgen.

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Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden. Ein Gerichtssprecher bestätigte eine entsprechende Mitteilung der klagenden Initiative. Diese wehrte sich damit im Eilverfahren erfolgreich gegen eine sogenannte Allgemeinverfügung, mit der der Senat die Öffnungszeiten des Parks festlegte. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts ist das nicht, die erfolgt später im Hauptverfahren.

Aus Sicht der Kläger ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nicht zu so einem Eingriff berechtigt. Zudem greife der Senat unverhältnismäßig in die Rechte und Freiheiten der Anwohner und Parknutzer ein, argumentieren sie. Konkret klagen fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses "Görli zaunfrei". Sie waren Mitte März gegen die Allgemeinverfügung vom Februar vor Gericht gezogen.

Beschwerde bei OVG möglich

Im Eilverfahren kamen die Richter zu der Einschätzung, dass die Klage Erfolg haben könnte. Darum soll die Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung nicht gelten, bis die Kammer den Fall im Hauptsacheverfahren gründlich geprüft hat. Gegen diese Entscheidung kann die Senatsverwaltung Beschwerde einlegen bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.

Der Görlitzer Park wird nach jahrelangen Debatten seit Anfang März jeden Abend um 22.00 Uhr geschlossen. Eine Ausnahme gab es zum 1. Mai. Für die Schließung wurden 16 Eingangstore errichtet. Der Senat aus CDU und SPD hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um den ausgeuferten Drogenhandel und weitere Kriminalität einzudämmen. Nach dem Sommer sollen die Auswirkungen in einer wissenschaftlichen Studie untersucht werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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