Völkerstrafrecht: Prozess gegen mutmaßlichen Milizenführer aus Syrien

Demonstranten werden misshandelt und dem Geheimdienst übergeben. Ein Mensch stirbt. Jahre später kommt es in Berlin zum Prozess gegen einen syrischen Flüchtling.

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Demonstranten werden nach dem Freitagsgebet vor der Moschee im syrischen Aleppo abgefangen, misshandelt und dem Geheimdienst übergeben. Rund 15 Jahre später steht in Berlin ein Syrer vor Gericht, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam. Die Anklage wirft dem 41-Jährigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mord vor. Aus Sicht der Berliner Generalstaatsanwaltschaft handelt es sich bei dem Angeklagten um einen Milizenführer in Syrien.

Der Vater von fünf Kindern soll in der Zeit von April bis November 2011 in seiner Heimat als Mitglied einer Miliz Menschen misshandelt, verschleppt sowie in einem Fall auch getötet haben. Nach den Ermittlungen soll der Syrer als Anführer einer lokalen Gruppe der sogenannten Schabiha-Miliz für gewaltsame Angriffe auf regimekritische Demonstranten verantwortlich gewesen sein.

Gewalt mit Stöcken und Elektroschockern

Der Angeklagte und seine Milizionäre hätten mit Stöcken auf sie eingeprügelt oder sie mit Elektroschockgeräten angegriffen, so die Anklage. Ein Mensch soll an den Folgen dieser Gewalt gestorben sein. In einigen Fällen soll der Angeklagte Demonstranten dem Geheimdienst zur weiteren Folterung übergeben haben. Die Menschen seien daraufhin wochen- oder monatelang im Gewahrsam gefoltert und misshandelt worden, lautet der Vorwurf. Dem Angeklagten sei das bewusst gewesen.

"Ziel der Miliz war es, die seit März 2011 begonnen Proteste gegen die damalige syrische Regierung von Präsident Baschar al-Assad gewaltsam im Keim zu ersticken", sagte Staatsanwältin Antonie Ernst bei der Verlesung der Anklage. Sie geht von acht Fällen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Völkerstrafrecht aus.

Angeklagter schweigt zunächst

Der 41-Jährige, der von schwer bewaffneten Polizisten mit Blaulicht aus der Untersuchungshaft zum Prozess am Kammergericht gebracht wurde, sagte zunächst vor Gericht nicht aus. Seine Verteidiger schlossen eine Erklärung ihres Mandanten zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus.

Gegen ihn wird nach Behördenangaben seit 2023 ermittelt. Hintergrund waren offensichtlich Schilderungen anderer syrischer Flüchtlinge. Ende April soll ein erstes Opfer vor Gericht aussagen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Nach Angaben der Staatsanwältin ist die Aussage weitere Geschädigter in dem Prozess geplant. Sie sollen sich demnach als Flüchtlinge in Europa befinden.

Prozess bis Mitte Juli

Die Ermittlungen wurden zunächst bei der Bundesanwaltschaft geführt. Diese veranlasste auch die Verhaftung des Angeklagten am 30. September 2025. Einen Monat später gab die Behörde das Verfahren an die Berliner Generalstaatsanwaltschaft zur abschließenden Bearbeitung ab.

Details zu den Ermittlungen könnten am nächsten Prozesstag, dem 17. April, bekanntwerden. Dann soll ein Beamter des Bundeskriminalamtes als Zeuge gehört werden. Der Staatsschutzsenat hat für das Verfahren bislang 20 Verhandlungstage geplant. Ein Urteil wäre demnach am 15. Juli möglich.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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