Berlin: Bundesarchiv muss Merkel-Unterlagen nicht herausgeben

Bei der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit liefern Stasi-Unterlagen oft wichtige Hinweise. Doch sie sind nicht für jeden und nicht in allen Fällen zugänglich. Das haben Richter unterstrichen.

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Die Berliner Skyline an der Spree. Aktuelle News aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / Rico Oder

Ein Berliner Autor kann nach einem Urteil nicht die Herausgabe sämtlicher Stasi-Unterlagen zur früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel verlangen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies eine Klage des Mannes gegen das Bundesarchiv ab, wie mitgeteilt wurde. Er habe keinen Anspruch auf die Herausgabe von Informationen nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz.

Nach den Angaben wollte der Sachbuchautor die Unterlagen für die geplante Veröffentlichung eines Werks zum Zusammenspiel verschiedener Institutionen der DDR wie der Geheimpolizei Staatssicherheit (Stasi), der Staatspartei SED, der Jugendorganisation FDJ und anderen. Das Bundesarchiv bestreite die Existenz "herausgabefähiger Unterlagen" zu Merkel, wie es hieß. Auch aus Sicht des Gerichts liegen im Fall der früheren Kanzlerin nicht die Voraussetzungen dafür vor, die gewünschten Unterlagen herauszugeben.

Gericht: Keine Hinweise auf Begünstigung

Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Stasi Merkel zielgerichtet begünstigt habe, so die Richter. Und im maßgeblichen Zeitraum der operativen Tätigkeit der Stasi sei sie noch keine Person der Zeitgeschichte oder Amtsträgerin gewesen, hieß es weiter. Als Merkel 1990 Pressesprecherin des Demokratischen Aufbruchs und später stellvertretende Regierungssprecherin der DDR geworden sei, habe sich die Stasi bereits in Abwicklung befunden und sei nicht mehr operativ tätig gewesen.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz ermöglicht verschiedenen Personengruppen den Zugang zu den Unterlagen. Neben Betroffenen können unter bestimmten Voraussetzungen Journalisten, Historiker und Behörden Einblick nehmen. Dabei gilt es, zwischen Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und öffentlichem Interesse abzuwägen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei, ob jemand Stasi-Mitarbeiter war, eine Person der Zeitgeschichte oder Amtsträger ist.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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