Frauen: Bundesrat will besseren Schutz gegen sexuell motivierte Aufnahmen
Heimliche Handyaufnahmen von Frauen etwa in der Sauna oder beim Sport sind bisher nicht strafbar. Der Bundesrat will, dass sich das ändert. Er fordert die Bundesregierung zum Handeln auf.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Der Bundesrat will den Schutz insbesondere von Frauen und Mädchen vor heimlich aufgenommenen und sexuell motivierten Fotos und Videos verbessern. In einer Entschließung forderten die Länder die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Lücken in der Strafbarkeit solcher Taten schließt. Damit sollen auch der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild gestärkt werden.
Es geht um Aufnahmen, die Personen in sexualisierten Kontexten zeigen. Beispiele sind heimliches Filmen des bekleideten Gesäßes in der Öffentlichkeit oder Nacktaufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten wie einer Sauna.
Rhein: Gewalt gegen Frauen kommt oft heimlich daher
Gewalt gegen Frauen komme nicht nur in Gestalt von roher Gewalt daher, in Form von Belästigung, Drohungen, Schlägen oder Tritten, sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). "Gewalt kommt oft heimlich daher, sie kommt auf leisen Sohlen daher. Und das ist natürlich ganz besonders perfide." Die Technik dazu passe heute in jede Tasche. "Sie läuft lautlos, sie zoomt scharf, und das senkt die Hemmschwelle."
Betroffen von solchen Aufnahmen seien vor allem Frauen und Mädchen, sagte Rhein. "Wer das tut, der greift ganz bewusst die Würde der Opfer an. Und der verletzt Frauen auf seelische Art. Auch das ganz bewusst. Und deshalb dürfen die Täter nicht straffrei bleiben, nur weil das Strafrecht Lücken in dieser Frage lässt."
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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