Frauen: Hubig: Fußfessel ist nur ein Teil der Lösung

Der Bundestag berät über einen Gesetzentwurf, der Opfer besser vor häuslicher Gewalt schützen soll. Die Justizministerin sieht mehrere notwendige Maßnahmen - und die Fußfessel nur als ersten Schritt.

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Die Fußfessel ist nach den Worten von Justizministerin Stefanie Hubig nur ein Teil der Lösung, wenn es um die Vermeidung häuslicher Gewalt geht. "Das ist nicht allein die Lösung", sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzesentwurfs im Bundestags, mit dem Opfer häuslicher Gewalt künftig durch eine elektronische Fußfessel für den Täter besser geschützt werden sollen.

Die Pläne der Bundesregierung orientieren sich am sogenannten spanischen Modell. Nähert sich der Täter mit Fußfessel - wissentlich oder unwissentlich -, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert.

Hinzu kämen soziale Trainingskurse für Täter, mit denen "diese Gewaltspirale, der Gewaltkreislauf durchbrochen wird", erklärte Hubig. Zudem gebe es eine Schärfung der Gewaltschutzanordnung durch eine höhere Strafe. Vorgesehen sind Geldstrafen bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Hubig: Thema muss mehr in der Gesellschaft ankommen

"Es werden weitere Schritte folgen", sagte Hubig weiter. Als Beispiel nannte sie, dass Familiengerichte künftig häusliche Gewalt, die sich nicht direkt gegen das Kind, sondern gegen die Mutter richtet, bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich berücksichtigen sollten. Das sei ein "scharfes Schwert". Außerdem möchte die Politikerin die Anzeigenbereitschaft erhöhen. Gewaltschutz sei "ein Thema, das in der Gesellschaft noch mal stärker ankommen muss".

Um die Ursachen häuslicher Gewalt zu bekämpfen, müsse man zudem das Gefühl der Menschen, besonders der Frauen, und die Anlaufstellen für sie verbessern. Die Bundesregierung habe deshalb im aktuellen Haushalt mehr Geld für Frauenhäuser und deren Sanierung vorgesehen: "Damit es auch in den Ländern, in den Kommunen, die dafür verantwortlich sind, einen Ausbau an Frauenhäusern gibt."

Von häuslicher Gewalt sind vor allem Frauen betroffen. 2024 gab es nach Daten des Bundeskriminalamts (BKA) insgesamt 171.069 Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon waren 135.713 weiblich. Das entspricht einem Anteil von 79,3 Prozent.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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