Landtag: Gericht: Durchsuchung bei CDU-Fraktion in Magdeburg war rechtswidrig
Im vergangenen Sommer durchsuchten Ermittler die Fraktionsräume von drei Parteien im Landtag von Sachsen-Anhalt. Dagegen wehrte sich unter anderem die CDU - mit Erfolg.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Die Durchsuchung von Räumen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt im vergangenen Sommer war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden. Die Beschwerde der CDU-Fraktion und von neun Abgeordneten sei erfolgreich gewesen, teilte das Landgericht mit.
Die Ermittler hatten im Juli die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD im Landtag wegen des Verdachts der Untreue durchsucht. Vorausgegangen war eine Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt wegen umstrittener Zulagen für Landtagsabgeordnete. Innerhalb der CDU-Fraktion waren die Zusatzzahlungen unter anderem damit gerechtfertigt worden, dass die Abgeordneten Führungsaufgaben übernommen hätten. Nach den Durchsuchungen hatte die Fraktion die umstrittenen Zahlungen eingestellt.
Gericht: Anordnung nicht verhältnismäßig
Die Anordnung der Durchsuchung durch das Amtsgericht Magdeburg sei nicht verhältnismäßig gewesen, hieß es zur Begründung. Der Landtag als Gesetzgebungsorgan sei grundsätzlich vor einer Durchsuchung aufzufordern, Unterlagen an die Staatsanwaltschaft herauszugeben. Dies habe die Behörde aber nicht gemacht. Gegen die Beschlüsse des Landgerichts im Ermittlungsverfahren gibt es kein weiteres Rechtsmittel.
Auch von der SPD-Fraktion war zu Beginn dieses Jahres eine Beschwerde eingegangen. Darüber werde zeitnah entschieden, teilte das Landgericht Magdeburg weiter mit.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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