Kriminalität: Spahn: Paragraf 188 zum Schutz von Politikern abschaffen

Eine Gesetzesnorm soll politisch Tätige vor Beleidigung und Verleumdung schützen. Der Unionsfraktionschef hält den Paragrafen nicht mehr für sinnvoll.

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Ein Polizeieinsatz in Bochum eskalierte. (Foto) Suche
Ein Polizeieinsatz in Bochum eskalierte. Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) spricht sich dafür aus, den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch abzuschaffen, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt. "Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen", sagte der CDU-Politiker der "Süddeutschen Zeitung" zur erweiterten Neufassung im Jahr 2021.

"Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen." Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen, führte Spahn aus. "Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle."

Paragraf 188 soll Politikerinnen und Politiker besser vor öffentlichen Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Wer eine Beleidigung begeht, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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