Pendlerpauschale: Anstieg geplant - so viel können Berufspendler zurückbekommen

Wer täglich mit dem Auto oder anderen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann ab Januar 2026 mehr Kosten von der Steuer absetzen. Die Pendlerpauschale steigt zum Jahresbeginn deutlich. So viel können Vielfahrer zurückbekommen.

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Pendler bekommen durch die neue Entfernungspauschale mehr vom Finanzamt zurück. (Foto) Suche
Pendler bekommen durch die neue Entfernungspauschale mehr vom Finanzamt zurück. Bild: picture alliance/dpa | Daniel Friederichs
  • Pendlerpauschale steigt ab 1. Januar 2026.
  • Arbeitnehmer können mehr Geld von der Steuer absetzen.
  • Bereits ab 30 Kilometern kommen 352 Euro zusammen.

Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich die Pendlerpauschale. Arbeitnehmer, die mit dem Auto, dem Fahrrad oder der Bahn fahren, können so im neuen Jahr mehr Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Je nach gefahrenem Kilometer steigt die Summe, die abgesetzt werden kann, deutlich.

Pendlerpauschale steigt ab 1. Januar 2026

Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig sollen schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent gelten.

So viel mehr bekommen Pendler ab 2026 von der Steuer

Nach Rechnung des Finanzministeriums könnten so bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten angesetzt werden. Ab 20 Kilometern kämen sogar 352 Euro zusammen. Wer nur fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen müsse, habe ein Plus von 88 Euro. Das gilt aber nur, wenn man mit seinen Werbungskosten den Pauschalbetrag von aktuell 1.230 Euro überschreitet. Wie sieht das in der Realität aus? Das verdeutlicht eine Beispielrechnung der "Bild"-Zeitung. Wer an 220 Tagen eine Strecke von 50 Kilometern zurücklegt, konnte bisher 3.828 Euro bei der Steuer absetzen. Durch die Änderung steigt der Betrag auf 4.180 Euro. Die Änderungen sind aber noch nicht in Kraft getreten. Der Bundesrat entscheidet ab dem 19. Dezember darüber.

Pendlerpauschale in der Einkommenssteuererklärung angeben

Wer von der Erhöhung profitieren will, sollte sie in seiner Einkommenssteuererklärung angeben. Dafür alle Angaben, wie die einfache Entfernung und die wirkliche Anzahl aller absolvierten Fahrten in der Anlage N eintragen. Pendler dürfen auch Umwege angeben, wenn diese regelmäßig genutzt werden und auch schneller sind, als der übliche Fahrtweg.

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