Maximilian Krah: Urteil im Spionageprozess gegen Ex-Krah-Mitarbeiter erwartet

Hat ein früherer Mitarbeiter von Maximilian Krah Daten an China weitergegeben? Das Oberlandesgericht in Dresden entscheidet am letzten Verhandlungstag über die Vorwürfe.

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Maximilian Krah spricht auf einer AfD-Kundgebung. (Foto) Suche
Maximilian Krah spricht auf einer AfD-Kundgebung. Bild: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Im Spionageprozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah und dessen mutmaßliche Komplizin spricht das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am Dienstag das Urteil. Dem Deutschen Jian G. wirft der Generalbundesanwalt Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst in besonders schwerem Fall vor.

Als Mitarbeiter in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament soll G. von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Außerdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht. Der Generalbundesanwalt forderte für G. eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren, sein Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Mitangeklagt ist G.s mutmaßliche Komplizin Yaqi X. Die Chinesin soll als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Daten zu Fracht, Flügen und Passagieren geliefert haben. Sie hatte im Prozess die Weitergabe von Informationen eingeräumt, aber bestritten, von der Agententätigkeit gewusst zu haben. In ihrem Fall forderte der Generalbundesanwalt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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