Neue Gesetze im Oktober: Vieles neu in diesem Monat: Das ändert sich bei Geld, Zeit und mehr

Im Oktober ändert sich wieder vieles für Verbraucher. Neben schnelleren Überweisungen gibt es neue Regelungen zur Patientenakte oder zur Nebenkostenabrechnung. Welche weiteren neuen Gesetze ab dem 1. Oktober gelten, erfahren Sie hier.

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Änderungen bei Überweisungen und Zeitabstellung: neue Gesetze im Oktober 2025. (Foto) Suche
Änderungen bei Überweisungen und Zeitabstellung: neue Gesetze im Oktober 2025. Bild: picture alliance/dpa | Sina Schuldt, Jens Büttner
  • Neue Gesetze im Oktober 2025
  • Überweisung, Zeitumstellung und Co.: Gesetzesänderungen ab 1. Oktober
  • Das ändert sich für Patienten, Bankkunden oder Mieter
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Geld in Sekunden, neue Sicherheitschecks bei Überweisungen und neue Regelungen für die Nebenkostenabrechnung: Im Oktober kommen wieder einige neue Gesetzesänderungen auf Verbraucher zu.

Neue Gesetze im Oktober 2025: Echtzeitüberweisungen in EU

Wer innerhalb des Euro-Raums Geld überweist, kann das ab dem 9. Oktober flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit tun - und das zu jeder Zeit. Bereits ab dem 9. Januar müssen laut der entsprechenden EU-Verordnung alle Banken solche Echtzeitüberweisungen empfangen können. Sie dürfen zudem nicht teurer sein als andere Überweisungen.

Gesetzesänderung bietet mehr Sicherheit für Bankkunden bei Überweisungen

Mehr Schutz für Verbraucher vor betrügerischen oder fehlerhaften Überweisungen: Banken müssen künftig bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Empfängername und die eingegebene IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht. Die Banken müssen entsprechende EU-Vorgaben ab dem 9. Oktober umsetzen.

Windows 10 stellt Support ein

Am 14. Oktober schickt Microsoft das bisher populärste PC-Betriebssystem der Welt - Windows 10 - in den Ruhestand. Das bedeutet, dass es keine kostenlosen Updates mehr für Windows 10 geben wird, mit denen neu entdeckte Schwachstellen ausgebügelt werden. Mit dem Support-Ende riskieren Nutzer dann, Opfer unentdeckter und nicht behobener Sicherheitslücken zu werden, wenn sie vorher nichts unternehmen.

Upgrade-Verweigerer verfügen aber noch über eine weitere Alternative, die sich Microsoft gut bezahlen lässt: Der Konzern bietet privaten Anwendern und gewerblichen Nutzern ein weiteres Jahr sogenannte Extended Security Updates (ESU) für 30 US-Dollar (rund 27 Euro) an.

Neues elektronisches Einreisesystem kommt

Die EU will am 12. Oktober ihr neues elektronisches Grenzsystem starten. Das derzeitige System des Passstempels soll ersetzt werden. Ein- und Ausreisen von Nicht-EU-Bürgern sollen umfassend digital zu erfassen sein. Das heißt, dass biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder bereitgestellt werden müssen. Für die Einführung ist eine Übergangsphase von sechs Monaten vorgesehen.

Elektronische Patientenakte Pflicht für Ärzte

Ärztinnen und Ärzte sind ab Oktober verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePa) zu nutzen und neue Diagnosen und Befunde in der E-Akte abzulegen. Die ePA soll etwa den Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtern.

Änderung bei der Nebenkostenabrechnung

Weil das Wärmepumpenprivileg wegfällt, müssen Vermieter die Nebenkosten ab dem 1. Oktober individuell abrechnen. Sie dürfen also nicht mehr die Kosten auf alle Mieter umlegen. Die neue Regelung bekommen Mieter aber noch nicht 2025 zu spüren.

Umstellung auf die Winterzeit im Oktober

Den Menschen in Deutschland wird gefühlt wieder eine Stunde geschenkt, und zwar bei der Umstellung auf die Winterzeit am 26. Oktober. Dann werden die Uhren von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Wieso die Zeitumstellung unter anderem das Schlaganfallrisiko erhöhen kann, erfahren Sie hier.

Gärtner dürfen wieder Hecken stutzen

Gartenbesitzer dürfen Hecken, Büsche und andere Gehölze ab dem 1. Oktober wieder radikal stutzen oder entfernen. Dann endet die seit Anfang März laufende Schonzeit, die dem Schutz von nistenden Vögeln und anderen Tieren dient.

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