Gerichtsbeschluss: Durchsuchung bei junger SPD-Politikerin rechtswidrig

Eine Hausdurchsuchung bei einer Juso-Vorsitzenden im Sauerland war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Arnsberg entschieden. Die Ermittlungen drehten sich um Anti-Merz-Graffitis.

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Eine laut einem Beschluss des Landgerichts Arnsberg unrechtmäßige Hausdurchsuchung bei einer jungen SPD-Politikerin wegen Anti-Merz-Graffitis sorgt im Sauerland für Wirbel. Mit Beschluss vom 1. August habe das Landgericht festgestellt, dass ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 28. Februar 2025 rechtswidrig gewesen sei, teilte das Landgericht Arnsberg mit. Der WDR hatte in seinem Magazin "Westpol" berichtet.

Wie aus dem Beschluss hervorgeht, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen eine zur Tatzeit 17 Jahre alte Nachwuchspolitikerin der SPD, nachdem im nordrhein-westfälischen Menden am 26. Januar großflächige Anti-Merz-Schmierereien aufgetaucht waren. Unbekannte hatten vor dem Aufritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in der Schützenhalle unter anderem Parolen wie "Hau ab Merz" auf die Fassade des Gebäudes gesprüht.

Gericht: Personenbeschreibung zu vage

Wie das Landgericht mitteilte, hatte sich die 2. Große Jugendkammer auf Beschwerde der Beschuldigten mit dem Durchsuchungsbeschluss befasst. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass ein Anfangsverdacht nicht vorgelegen habe. Die Personenbeschreibung laut eines Zeugenhinweises sei zu vage und ermögliche keine Identifizierung eines Tatverdächtigen. Es begegne zudem "rechtsstaatlichen Bedenken, dass der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses nicht aktenkundig gemacht worden sei", teilte das Gericht mit.

Das Landgericht Arnsberg wies in seiner Mitteilung darauf hin, dass Charlotte Merz, die Ehefrau von Bundeskanzler Friedrich Merz, Direktorin des Amtsgerichts Arnsberg ist. "Sie hat erstmalig von dem Ermittlungsverfahren und dem Durchsuchungsbeschluss am 01.09.2025 Kenntnis erlangt", teilte das Gericht mit.

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