Kriminalität: Urteil rechtskräftig: Bremer Imam darf ausgewiesen werden
Darf ein salafistischer Prediger ausgewiesen werden? Mit dieser Frage haben sich mehrere Gerichte befasst - mit unterschiedlichen Auffassungen. Nun ist das letzte Wort gesprochen.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Ein salafistischer sogenannter Hassprediger aus Bremen muss nach jahrelangem juristischen Tauziehen Deutschland verlassen. Das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts zur Ausweisung ist nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftig, wie das Bundesgericht in Leipzig mitteilte.
Nach Angaben der Justiz forderte er als Imam des Islamischen Kulturzentrums in Bremen in Predigten zum bewaffneten Kampf auf und schürte Hass gegen Jüdinnen und Juden. Die Bremer Innenbehörde ordnete 2021 die Ausweisung an, weil er nach ihrer Auffassung die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdete.
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Gegen diese wie alle folgenden Entscheidungen ging der Imam gerichtlich vor. Das Verwaltungsgericht sah keine Gefahr für die Öffentlichkeit, seine Äußerungen bewegten sich nach Einschätzung der Richter im Rahmen der Religions- und Meinungsfreiheit. Das vom Innenressort angerufene Oberverwaltungsgericht urteilte dann, die Ausweisung sei gerechtfertigt. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte eine Beschwerde des Predigers dagegen nun ab.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
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