Berlin: Dobrindt hält an Zurückweisung von Asylsuchenden fest

Drei Somalier hätten laut einer Gerichtsentscheidung nicht zurück nach Polen geschickt werden dürfen. Für den Bundesinnenminister ist das kein Grund, die bisherige Praxis an den Grenzen zu ändern.

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Die Berliner Skyline an der Spree. Aktuelle News aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / Rico Oder

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält an der Zurückweisung von Asylsuchenden fest, obwohl eine Gerichtsentscheidung Zweifel an ihrer Rechtsmäßigkeit nährt. "Wir halten an unserer Rechtsauffassung auch fest", sagte er in Berlin.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet sei rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht.

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Die Dublin-Verordnung legt fest, welcher EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.

Dobrindt hatte am 7. Mai, wenige Stunden nach seinem Amtsantritt als Bundesinnenminister, eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Dies soll allerdings nicht für Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen gelten.

Seinen Angaben zufolge hatten die Somalier, die in Berlin das Gericht angerufen hatten, bereits am 2. und am 3. Mai versucht nach Deutschland einzureisen, ohne ein Asylgesuch vorzubringen. Dies hätten sie erst beim dritten Versuch am 9. Mai getan.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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