Bundestagswahl 2025: Wer darf wählen gehen, wer nicht?

Bei der Bundestagswahl 2025 dürfen viele neue Wähler ihr Stimme abgeben. Allerdings wird das Wahlrecht trotz Verankerung im Grundgesetz manchen Personengruppen verwehrt oder zumindest deutlich schwerer zugänglich gemacht.

Von news.de-Redakteur - Uhr

Bald ist es wieder so weit: Die Wahlen stehen vor der Tür. Doch nicht jeder darf Wählen gehen. (Foto) Suche
Bald ist es wieder so weit: Die Wahlen stehen vor der Tür. Doch nicht jeder darf Wählen gehen. Bild: picture alliance/dpa | Oliver Berg
  • Alle warten gespannt auf die Bundestagswahl 2025
  • Nicht jeder darf an der Wahl teilnehmen
  • Für viele Gruppen gilt das Wahlrecht nicht oder nur eingeschränkt

Gespannt blickt ganz Deutschland bereits seit Wochen auf die Umfragen zur Wahl. Was viele nicht wissen, ist, dass manche Personengruppen Ihre Stimmen aufgrund einiger Barrieren beim Wahlrecht zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht abgeben dürfen. Welche Gruppen von den Einschränkungen betroffen sind, erfahren Sie hier.

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So funktioniert das Wahlrecht

Laut Schätzungen des Statistischen Bundesamts gibt es zur Bundestagswahl 2025 rund 59,2 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland. Etwa 30,6 Millionen davon sind Frauen und 28,6 Millionen sind Männer. Hinzu kommen auch Wahlberechtigte, die im Ausland leben. Die Zahl der Wahlberechtigten ist somit um etwa 1,2 Millionen gesunken. Etwa 2,3 Millionen Menschen dürfen in Deutschland das erste Mal an einer Wahl teilnehmen. Laut Wahlrecht muss man mindestens 18 sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, um an der Wahl teilnehmen zu dürfen. Doch es gibt einige Haken, die bestimmten Personengruppen den Zugang zur Wahl erschweren oder komplett verwehren können.

Minderjährige dürfen immer noch nicht wählen

Bundesbürger unter 18 Jahren dürfen trotz langwieriger Bestrebungen noch immer nicht wählen. Zwar wurden bereits teilweise Kommunal- und Landtagswahlen für alle ab 16 geöffnet, doch die Bundestagswahl bleibt dieser Gruppe verwehrt. Juristisch wird die Sperre mit fehlender Altersreife begründet. Dafür erntet der Gesetzgeber Kritik, darunter auch von der FDP. "Menschen diesen Alters sind in gleichem Umfang in der Lage, Verantwortung zu übernehmen und ihren politischen Willen angemessen zu kommunizieren", argumentierten die Abgeordneten. Zumindest das aktive Wahlrecht müsste daher allen ab 16 Jahren zustehen.

Auslandsdeutsche besitzen nur eingeschränkt das Wahlrecht

Deutsche im Ausland besitzen ein eingeschränktes Wahlrecht: Dieses steht Ihnen dann zu, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt - oder wenn sie aus anderen Gründen "persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen" sind. So können beispielsweise Menschen, die sich im Ruhestand außerhalb von Deutschland niedergelassen haben, weiterhin an Wahlen teilnehmen. Um wählen zu können, müssen Auslandsdeutsche allerdings einen Antrag stellen. Keine Sorge: Wenn Sie im Wahlzeitraum auf Urlaubsreise im Ausland sind, können Sie zuvor per Briefwahl wählen. Das Verfahren für Auslandsdeutsche gilt für Sie nicht.

Kein Wahlrecht für Ausländer in Deutschland

Ausländer haben weder ein passives noch ein aktives Wahlrecht und dürfen somit nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen - egal wie lange sie sich in Deutschland aufhalten. Ausnahmen gibt es für Ausländer aus EU-Mitgliedsstaaten, wodurch diese an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Die Sperre betraf bereits 2021 laut "Tagesspiegel" mehrere Millionen volljährige Ausländer in Deutschland. Die Zahl dürfte mittlerweile gewachsen sein.

Für Häftlinge gibt es Sonderbestimmungen

Das Wahlrecht gilt ebenfalls nur bedingt für Häftlinge: Ein Wahlrechtsentzug ist möglich, wenn es zu Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten beziehungsweise von mindestens einem Jahr gekommen ist. Dabei müssen die Straftaten die staatliche Sicherheit bedroht haben. Zu Straftaten, bei denen per Urteil das Wahlrecht entzogen werden kann, zählendie "Vorbereitung eines Angriffskrieges und Hochverrat gegen den Bund", "Landesverrat und Offenbarung von Staatsgeheimnissen", "Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen" oder "Abgeordnetenbestechung". Das Wahlrecht kann allerdings nur für bis zu fünf Jahre lang vorenthalten werden. Wie Häftlinge sonst vom Gefängnis aus an der Bundestagswahl teilhaben können, lesen Sie hier.

Welche Möglichkeiten haben Obdachlose?

Obdachlose und Wohnungslose sind weiterhin wahlberechtigt, können in der Praxis aber oft nicht an der Wahl teilhaben. Ohne eine Postadresse können Ihnen keine Wahlbenachrichtigung und keine Dokumente zur Briefwahl zugestellt werden. Wähler ohne Meldeadresse müssen sich zudem im Wählerverzeichnis ihrer Kommune eintragen lassen. Auch die Briefwahl muss dort extra beantragt werden. Sozialdienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe können bei der Antragstellung helfen und auch Sammelanträge für mehrere Personen gleichzeitig einreichen.

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