
- Am 23. Februar 2025 wird der neue Bundestag gewählt
- Gefängnisinsassen dürfen in der Regel wählen
- Teils kann das Wahlrecht aber auch entzogen werden
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 soll nun ein neuer Bundestag gewählt werden. Wahlberechtigt ist, wer mindestens 18 ist und die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Doch der Gang zum Wahllokal ist für manche nicht so einfach - besonders, wenn man in einer Justizvollzugsanstalt einsitzt. Dürfen auch Häftlinge Ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben?
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So geben Häftlinge ihre Stimme ab
Wichtig zu wissen ist, dass eine Inhaftierung nicht zum sofortigen Verlust des Wahlrechts führt. Dennoch müssen Gefangene einige Hürden überwinden, damit sie wählen können. Das Wahlrecht für Gefangene ist im Grundgesetz verankert - das rührt daher, dass der Gesetzgeber damit die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht schützt. Inhaftierte Bürger sind mit allen anderen Bürgern der Bundesrepublik gleichgestellt. Die Wahlordnung sieht die Möglichkeit, innerhalb der Justizvollzugsanstalten wählen zu können, sogar ausdrücklich vor. Dennoch greifen die meisten Gefängnisse auf die Möglichkeit der Briefwahl zurück. Die Gefängnisse sind im übrigen verpflichtet, die Gefangenen rechtzeitig über die Wahlen und die für die Briefwahl nötigen Schritte zu informieren.
Kann Gefängnisinsassen das Wahlrecht entzogen werden?
Dennoch ist die Wahlbeteiligung in Gefängnissen eher gering. Etwa 55 Prozent aller Gefängnisinsassen besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind also wahlberechtigt. Von diesen Wahlberechtigten nimmt allerdings nur ein sehr geringer Teil die Möglichkeit, zu Wählen, wahr. Eine beispielhafte Erhebung zur Bundestagswahl 2021 in Hessen zeigte, dass sich nur rund 24 Prozent an der Wahl beteiligten. Wer als Straftäter verurteilt wird, verliert übrigens für 5 Jahre sein passives Wahlrecht, also das Recht, sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Das aktive Wahlrecht behalten Gefangene in der Regel. Nur in sehr seltenen Fällen kann es gerichtlich entzogen werden: etwa bei Staatsschutzdelikten, also Taten, die sich gegen die Verfassung, den Bestand des Staates oder seine Sicherheit richten.
Wer sind die Menschen in den Gefängnissen?
Zum 31. März 2022 waren hierzulande laut der Diakonie Deutschland insgesamt 42.492 Menschen in Gefängnissen inhaftiert. Etwas mehr als 40.000 davon waren Männer, der Rest Frauen. Der Großteil der Insassen sitzt nur kurze Haftstrafen von unter einem Jahr ab. Nur 1.776 der Insassen sind zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nicht jeder, der dort einsitzt, wurde allerdings tatsächlich auch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Oftmals werden Menschen zuerst zu einer Geldstrafe verurteilt, können diese allerdings nicht zahlen und landen schließlich doch hinter Gittern. Jährlich betrifft dieser Ablauf nach Schätzungen rund 56.000 Personen.
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sfx/bos/news.de
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