Die erste Sitzung des neuen Landtags wird vom ältesten Abgeordneten eröffnet. Aller Voraussicht nach fällt der AfD erneut diese Aufgabe zu.
Der neue Landtag muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten. Die Sitzung wird laut Geschäftsordnung von der bisherigen Präsidentin einberufen, geleitet wird sie von dem "an Jahren ältesten" Mitglied des Landtags. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wählt das Landesparlament dann einen neuen Präsidenten oder eine Präsidentin sowie die Stellvertreter.
Schon vor fünf Jahren hatte die AfD den Alterspräsidenten gestellt. Die erste Sitzung war damals von Karlheinz Frosch (AfD) eröffnet worden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de