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Nach Corona-Krisen-Gipfel: Kontakte, Einkaufen, Schulen, Kneipen - DAS sind die neuen Corona-Beschlüsse

Deutschland will die vierte Corona-Welle brechen! Beim Corona-Gipfel am Donnerstag wurden neue Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie beschlossen. Wie der neue Corona-Plan der Regierung aussieht, erfahren Sie hier.

Angela Merkel und Olaf Scholz kündigen neue Maßnahmen im Kampf gegen Corona an. (Foto) Suche
Angela Merkel und Olaf Scholz kündigen neue Maßnahmen im Kampf gegen Corona an. Bild: dpa

Zwei Wochen nach der letzten Bund-Länder-Runde haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und die Bundesregierung weitere Verschärfungen und Vereinheitlichungen von Corona-Maßnahmen beschlossen. Vereinbart wurden "strenge Kontrollen" dieser Maßnahmen. Die meisten Neuregelungen müssen von den Ländern per Verordnung umgesetzt werden, andere durch Gesetzesänderungen. Daher blieb zunächst offen, wann was konkret in Kraft tritt.

Die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick

2G BEIM SHOPPEN: Dort, wo es noch nicht gilt, wird der Zutritt zu Geschäften auf Geimpfte und Genesene beschränkt, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte.

2G IN KINO, THEATER, RESTAURANT: Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und auch zu Restaurants soll es nur noch für Geimpfte und Genesene geben - ebenfalls inzidenzunabhängig. Ausnahmen etwa für Kinder sind möglich. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden (2G plus).

GROSSVERANSTALTUNGEN UND FUSSBALL: Flächendeckende «Geisterspiele» sind nicht geplant, aber deutlich weniger Zuschauer: Auslastung von Stadien maximal 50 Prozent, höchstens 15 000 Zuschauer; in geschlossenen Räumen ebenfalls maximal 50 Prozent Auslastung und nicht mehr als 5000 Zuschauer - Zugang jeweils nur geimpft oder genesen (2G) und mit Maske.

RESTAURANTS: Werden nicht bundesweit geschlossen. Regional sollen aber «zeitlich befristete» Schließungen durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wieder möglich gemacht werden. Das gilt auch für mögliche Alkoholverkaufsverbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.

BARS, CLUBS, PARTYS: Spätestens bei einer Inzidenz über 350 müssen Bars und Clubs schließen. Mehr als die Hälfte der Stadt- und Landkreise in Deutschland liegt momentan darüber. Eingeschränkt werden auch Privatpartys: Bei Inzidenzen über 350 dürfen maximal noch 50 Menschen drinnen zusammenkommen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, draußen maximal 200.

KONTAKTE: Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder sind ausgenommen. Unbeschränkt bleiben nur Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

BÖLLERVERBOT ZUM JAHRESWECHSEL: Feuerwerk und Böller dürfen vor Silvester nicht verkauft werden. Kommunen sollen auf "publikumsträchtigen" Plätzen Böller und Feuerwerk verbieten. Außerdem soll es Versammlungsverbote geben.

WEITERHIN GÜLTIG: Bestehende Beschlüsse bleiben weiter gültig, sofern sie nicht durch die neuen Vorgaben überholt werden. Damit dürfte weiterhin gelten, dass etwa in Hotels, Fitnessstudios, Friseur- oder Kosmetiksalons 2G dann greift, wenn bestimmte Krankenhausbelegungswerte in einer Region überschritten werden.

MASKENPFLICHT IN SCHULEN: Wo sie noch nicht wieder eingeführt wurde, muss das jetzt passieren. Ob Masken auch am Platz getragen werden müssen, bleibt offen. Im Beschluss heißt es nur: "In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen."

IMPFUNGEN: Jeder, der eine Erstimpfung und "fristgerecht" seine Zweit- oder Booster-Impfung bekommen möchte, soll diese bis Weihnachten bekommen können. Apotheken, Pflegefachkräfte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen künftig mitimpfen dürfen.

SPEZIELLE IMPFPFLICHT: Angekündigt wird noch einmal eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Daran wird bereits gearbeitet.

ALLGEMEINE IMPFPFLICHT: Bund und Länder gehen davon aus, dass diese ab Februar kommen könnte. Der Ethikrat soll bis Jahresende eine Empfehlung dafür erarbeiten. Begrüßt werde, dass der Bundestag "zeitnah" über das Thema entscheiden wolle.

AUSLAUFENDER IMPFSTATUS: Noch keine Entscheidung. Bis Jahresende soll klarer werden, ab welchem Monat der Status "geimpft" künftig in Deutschland ausläuft. Auf EU-Ebene werde über einen Zeitraum von neun Monaten nach der zweiten Impfung diskutiert, heißt es.

KRISENSTAB: Im Bundeskanzleramt wird ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet, der sich um Impfstofflieferung und -verteilung kümmern soll. Bereits bekannt war, dass der Bundeswehrgeneral Carsten Breuer diesen führen soll.

EXPERTENSTAB: Ebenfalls im Kanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.

Corona-Gipfel am Donnerstag: Alle aktuellen Beschlüsse, Corona-Maßnahmen und Regeln im News-Ticker

Gemeinsam sollten bei der Ministerpräsidentenkonferenz einheitliche und zum Teil auch deutlich härtere Maßnahmen beschlossen werden, um das Infektionsgeschehen vor Weihnachten zu bremsen. Wie der neue Corona-Plan aussieht, erfahren Sie hier in unseren News-Ticker:

+++ 02.12.2021: Merkel würde für Impfpflicht stimmen +++

Die scheidende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich für die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland ausgesprochen. Sie würde dafür stimmen, wenn sie bei der geplanten Abstimmung noch Mitglied im Bundestag wäre, sagte Merkel am Donnerstag nach einer Bund-Länder-Schalte zu Corona in Berlin. Trotz aller Werbung fürs Impfen gebe es eine Impflücke. Alle Verantwortlichen hätten gehofft, dass die Freiwilligkeit beim Impfen besser angenommen würde. Merkels voraussichtlicher Nachfolger Olaf Scholz (SPD) hatte angekündigt, dass über eine allgemeine Impfpflicht im Bundestag ohne Fraktionsdisziplin abgestimmt werden solle.

+++ 02.12.2021: Diskotheken werden bei hohen Inzidenzen geschlossen +++

Clubs und Diskotheken werden bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen. Dies gilt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einem Beschluss von Bund und Ländern am Donnerstag sagte.

+++ 02.12.2021: Beschluss: Apotheker und Zahnärzte dürfen künftig impfen +++

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen künftig auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen das Virus vornehmen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen deutlich ausweiten, heißt es in einem Beschluss von Bund und Ländern vom Donnerstag.

+++ 02.12.2021: Beschluss: Maskenpflicht für Schulen soll generell gelten +++

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll in den Schulen generell eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen gelten, auch dort, wo das bisher nicht der Fall ist. Das beschlossen Bund und Länder bei ihren Beratungen am Donnerstag.

+++ 02.12.2021: Merkel: Vierte Corona-Welle muss gebrochen werden +++

Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Lage in der Corona-Pandemie in Deutschland als sehr ernst bezeichnet. Die vierte Welle müsse gebrochen werden, sagte Merkel am Donnerstag in Berlin nach Beratungen von Bund und Ländern. Sie betonte die Bedeutung von Booster-Impfungen.

Der Impfstatus werde bei einer doppelten Impfung nicht dauerhaft anerkannt werden können, sagte Merkel. Es werde auch auf EU-Ebene diskutiert, dass nach neun Monaten die zweite Impfungen ihre Gültigkeit verliere, daher sei das Boostern ganz wichtig. Der Übergang werde aber so sein, dass jeder eine Chance habe, seinen Impfstatus zu erneuern. Merkel sagte mit Blick auf die aktuelle Lage, die Belastung in Krankenhäusern gerate teilweise an Grenzen. Patienten müssten verlegt werden. Es sei ein "Akt der nationalen Solidarität" nötig.

+++ 02.12.2021: Lockdown für Ungeimpfte kommt! Bundesweit 2G-Regel im Einzelhandel geplant +++

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll im Einzelhandel bundesweit die 2G-Regel gelten - Zugang haben sollen also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sein sollen Geschäfte des täglichen Bedarfs. Darauf einigten sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Donnerstag, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Merkel sagte: Die 2G-Regeln werden bundesweit flächendeckend auf den Einzelhandel ausgeweitet. Auch wird der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen (u. a. Kinos, Theater, Gaststätten) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genese (2G) möglich sein. Optional kann ein Test vorgeschrieben werden (2G+).

+++ 02.12.2021: Beschluss: Strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte +++

Auf nicht gegen das Coronavirus Geimpfte kommen in ganz Deutschland strenge Kontaktbeschränkungen zu. Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, seien auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken, heißt es in einem Bund-Länder-Beschluss vom Donnerstag. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres seien ausgenommen.

+++ 02.12.2021: Kreise: Verkauf von Böllern und Feuerwerk an Silvester verboten +++

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. Darauf einigten sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Donnerstag, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Auf besonders publikumsträchtigen Plätzen soll es demnach zudem ein Feuerwerksverbot geben. Für betroffene Unternehmen ist eine entsprechende Kompensation im Rahmen der geplanten Wirtschaftshilfen vorgesehen. Eine Einigung auf das gesamte Beschlusspapier mit weiteren Punkten stand allerdings am frühen Nachmittag noch aus.

Bereits im vergangenen Jahr war wegen der Corona-Pandemie der Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit untersagt. Ziel war es, die Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen - unter anderem, indem Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht verhindert werden.

Mehr dazu hier.

+++ 02.12.2021 Bund und Länder erwägen 30-Prozent-Deckel für Großveranstaltungen +++

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15 000 sein, wie Bund und Länder am Donnerstag beschlossen haben.

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/news.de/dpa

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