Erstellt von - Uhr

Datenschutz-Irrsinn bei Impf-Briefen: Warum bekommt die GEZ so schnell Zugriff aufs Melderegister?

Einige Bundesländer blamieren sich zum Start der Impfkampagne. Um ältere Bürger*innen zu informieren, wollen einige Briefe verschicken. Doch das scheitert bereits an den Adressen. Während die Länder nicht ohne weiteres Zugriff auf das Melderegister haben, erhält der Beitragsservice sofort sämtliche Änderungen. Woran liegt das?

Im Gegensatz zu den Bundesländern hat der Beitragsservice ohne Probleme Zugriff auf das Melderegister. (Foto) Suche
Im Gegensatz zu den Bundesländern hat der Beitragsservice ohne Probleme Zugriff auf das Melderegister. Bild: AdobeStock / Lothar Drechsel

Während die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen nicht auf die Daten des Melderegisters zugreifen können, um Impf-Post an die Bürger zu verschicken, melden die Behörden dem Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ehemals GEZ) sämtliche Änderungen umgehend. Bei vielen stößt dieser Datenschutz-Wahnsinn auf massive Kritik. Warum hat der Beitragsservice Zugriff auf die Daten der Bürger hat, die Bundesländer jedoch nicht?

Darum erhält die GEZ so schnell Zugriff auf unsere Daten

"Weil die GEZ ein berechtigtes Interesse hat, den Beitrag einzuziehen und die Vertragspflichten zu erfüllen", sagt Pressesprecher Christof Stein von der Bundesdatenschutz-Behörde gegenüber der "Bild". Der Beitragsservice beruft sich dabei auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Beim bundesweiten Meldedatenabgleich werden somit Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter von allen volljährigen Bürger*innen abgeglichen. So liefern die Einwohnermeldeämter die Meldedaten an den Beitragsservice, sobald sich etwas an den Daten geändert habe. Man spricht dann von einer anlassbezogenen Datenübermittlung. Dadurch wird es für den Beitragsservice möglich, jeden Umzieher anzuschreiben.

Datenschutz-Debakel zum Impfstart! Bundesländer ohne schnellen Zugriff aufs Melderegister

Eine solche Datenübermittlung ist für die Bundesländer jedoch nicht möglich. Zwar könne Niedersachsen die Daten bei 409 Meldeämtern einzeln anfordern, jedoch wäre dies zu aufwendig. Schon nächste Woche sollen die Impf-Briefe an die Bürger*innen verschickt werden. Für Einwohnermeldeämter gebe es jedoch keine Frist, wann sie die Daten liefern müssen. Peinlich!

Lesen Sie auch:Impf-Wahnsinn! Bundesländer blamieren sich mit Datenschutz.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion.

/sig/news.de/dpa

Themen: