Kriminalität: K.-o.-Tropfen: Tätern drohen nun härtere Strafen

Bisher gilt eine Mindeststrafe von drei Jahren, wenn die Mittel für Vergewaltigung oder Raub eingesetzt werden. Das wird sich nun ändern.

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Der Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen wird künftig härter bestraft. Wer die gefährlichen Substanzen für eine Vergewaltigung oder einen Raub benutzt, soll mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Das hat der Bundestag beschlossen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen haben für die Reform gestimmt. Lediglich die AfD hat sich enthalten.

K.-o.-Tropfen sind meist heimlich verabreichte Substanzen, die Opfer schnell benommen, wehrlos oder bewusstlos machen können. Sie sollen in Zukunft rechtlich wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingestuft werden.

Sonja Eichwede, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende sagte im Bundestag: "Wer K.-o.-Tropfen einsetzt, um eine Frau zu vergewaltigen, überschreitet jede Grenze unseres Rechtsstaats. Solche Täter gehören auch mindestens fünf Jahre in Haft."

Reaktion auf BGH-Urteil

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte 2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Bislang gilt daher in solchen Fällen eine Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren. Der Einsatz der Substanzen sei aber mit Fällen besonders schwerer sexueller Übergriffe vergleichbar, hießt es zur Begründung im Gesetz. "Wir schließen diese Lücke. Wir sagen: ein Tropfen, fünf Jahre", sagte Eichwede.

Abgeordnete Susanne Hierl (CSU) sagte: "Der Einsatz von K.-o.-Tropfen und vergifteten Substanzen, das ist eine besonders grausame Art, wie man Menschen zu einer Tatbegehung gezielt wehrlos macht."

Opposition: Reform geht nicht weit genug

Bei der Strafverfolgung gibt es jedoch Herausforderungen: Die K.-o.-Mittel sind oft nur wenige Stunden im Körper nachweisbar. Das würde von Tätern ausgenutzt, so Luke Hoß (Die Linke). Es sei zwar richtig, das Strafmaß anzupassen. "Aber dabei dürfen wir nicht stehen bleiben." Er forderte mehr Aufklärung. Lena Gumnior (Grüne) merkte an, es fehle an erreichbaren Anlaufstellen und verlässlichen Strukturen für Opfer. "Daran ändert der vorliegende Entwurf nichts."

Knuth Meyer-Soltau (AfD) nannte die Änderungen symbolisch. "Sorgen Sie für flächendeckende toxikologische Schnelltests und schaffen Sie verlässliche Standards zur gerichtsverwertbaren Spurensicherung in den Kliniken."

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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