Kriminalität: K.-o.-Tropfen: Bundestag entscheidet über schärferes Gesetz
Bisher gilt eine Mindeststrafe von drei Jahren, wenn die Mittel für Vergewaltigung oder Raub eingesetzt werden. Die Abgeordneten wollen über ein härteres Strafmaß entscheiden.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Der Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen soll künftig härter bestraft werden. Wer die gefährlichen Substanzen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Das will der Bundestag am Freitag beschließen.
K.-o.-Tropfen sind meist heimlich verabreichte Substanzen, die Opfer schnell benommen, wehrlos oder bewusstlos machen können. Sie sollen in Zukunft rechtlich wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingestuft werden: Wer sie bei einer Vergewaltigung verwendet, muss mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft rechnen.
Reaktion auf BGH-Urteil
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte 2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Bislang gilt daher in solchen Fällen eine Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren. Der Unrechtsgehalt sei aber mit den übrigen Fällen des besonders schweren sexuellen Übergriffs vergleichbar, wie es zur Begründung im Gesetzentwurf heißt. Diese Schutzlücke solle daher mit der geplanten Reform geschlossen werden.
Strafverfolgung herausfordernd
Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die das Opfer vor einem sexuellen Übergriff wehrlos machen sollen, gibt es nicht. In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder einem Club heimlich verabreicht wurden. Es gibt aber auch Fälle, in denen Vergewaltigungsopfern von einem Besucher in ihrem eigenen Zuhause K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. Bei der Strafverfolgung gibt es jedoch Herausforderungen: Die Mittel sind nach Angaben des Opferschutzvereins Weißer Ring nur sehr kurze Zeit im Körper nachweisbar. Hinzu komme, dass viele Betroffene aus Unsicherheit oder Scham im Verborgenen blieben.
Auch der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, sieht Herausforderungen. Zwar halte er die Strafverschärfung für angemessen - doch damit allein lasse sich der Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten kaum verbessern. "Es ist nicht das gesetzliche Strafmaß, das auch heute schon bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe zulässt, sondern das Risiko, überführt und verurteilt zu werden, das mögliche Straftäter abschreckt", sagte er.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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