Rechtsstreit um Vierbeiner: Gericht in Chile: Monatliches Pendeln für Katze unzumutbar

Über drei Instanzen stritten sich in Chile zwei Ex-Partner um ihre Hauskatze. Schließlich stellte der Oberste Gerichtshof des südamerikanischen Landes die Interessen des Tieres in den Mittelpunkt.

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Die Katze ist das beliebteste Haustier der Deutschen. (Foto) Suche
Die Katze ist das beliebteste Haustier der Deutschen. Bild: Adobe Stock / Kozioł Kamila

In Chile hat der Oberste Gerichtshof in einem Rechtsstreit über eine Katze geurteilt, dass monatliches Pendeln zwischen den beiden Ex-Partnern dem Tier nicht zuzumuten sei. Der Vierbeiner namens "Perseo" sei als "fühlendes Wesen" zu betrachten. Dessen Wohlergehen müsse Vorrang vor den Interessen und Rechten seiner Besitzer haben, begründeten die Höchstrichter des südamerikanischen Landes ihren einstimmigen Beschluss.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Chiles gelten Tiere zwar als "bewegliche Sachen". Doch die fünf Richter der höchsten Instanz bewerteten den Schutz der Katze höher.

Sorgerecht für die Frau

Konkret sprach das oberste Gericht der Frau des einstigen Paares das Recht zu, die Katze zu betreuen. Damit bestätigte es ein Urteil des zweitinstanzlichen Berufungsgerichtes von Valdivia. Der Ex-Partner hatte den exklusiven Besitz der Frau an "Perseo" beanstandet und stattdessen eine abwechselnde Betreuung des Haustiers gefordert, das sie während ihrer Partnerschaft angeschafft hatten.

In erster Instanz hatte der Ex-Partner damit noch obsiegt. Die monatliche Übergabe sollte laut Medienberichten auf einer Polizeiwache erfolgen. Die Frau ging gegen diese Regelung in Berufung.

Die Höchstrichter vertraten die Ansicht, dass das Miteigentum nicht ausschlaggebend sei. Zudem würde die "hohe Konfliktbereitschaft der Parteien es ausschließen, dass das Wohlergehen der Hauskatze im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts gewährleistet werden könnte."

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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