Prozess: Tod eines Babys – Hebamme zu drei Jahren Haft verurteilt

Eine Hebamme macht fatale Fehler, ein ungeborenes Kind stirbt. Gleich mehrfach steht die Frau vor Gericht. Wie das Urteil nun ausfällt.

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Im Prozess um den Tod eines ungeborenen Babys hat das Landgericht Verden eine Hebamme zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Frau verstieß nach den Worten des Richters gegen medizinische Standards und überwachte Mutter, Baby und den Geburtsvorgang nicht ordentlich. Das Kind starb an einer Sauerstoffunterversorgung.

"Sie haben gegen jede Regel der Kunst, aber auch gegen jede Vernunft nichts unternommen", sagte der Vorsitzende Richter Markus Tittel in seiner Urteilsbegründung zu der 64-Jährigen - diese habe trotz des Verdachts eines Blasensprungs - der Fruchtblase - und auch auf die nicht fortschreitende Geburt nicht reagiert.

"Ihre Verpflichtung war, zu handeln, und Sie haben in vielfältiger Weise dagegen verstoßen", sagte der Richter zu der Angeklagten. "Sie hätten eher reagieren müssen." Verurteilt wurde die Frau wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen.

Es war bereits der dritte Prozess in dem Fall, die Hebamme war 2024 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Revision der Verteidigung bestätigte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch und entschied, das Strafmaß müsse in einem neuen Verfahren geklärt werden. Damit stand schon fest, dass die heute 64-Jährige für den Tod des kleinen Mädchens im Januar 2015 verantwortlich ist.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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