Kriminalität: Tod eines Babys - Urteil im Prozess gegen Hebamme erwartet

Die Hebamme machte fatale Fehler, das ungeborene Kind starb. Mehrfach stand die Frau vor Gericht, nun geht es nur noch um das Strafmaß.

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Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). (Foto) Suche
Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

Im Prozess um den Tod eines ungeborenen Babys wird vor dem Landgericht Verden an diesem Freitag (9.00 Uhr) das Urteil erwartet. Die angeklagte Hebamme wurde im Jahr 2024 wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach einer Revision der Verteidigung bestätigte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch, entschied aber, dass das Strafmaß in einem neuen Verfahren geklärt werden muss. Demnach steht fest, dass die inzwischen 64-jährige Frau für den Tod des kleinen Mädchens im Januar 2015 verantwortlich ist.

Laut dem jüngsten Urteil hielt die Hebamme an dem Plan für eine Hausgeburt in Siedenburg im niedersächsischen Landkreis Diepholz fest, obwohl es der Mutter und dem ungeborenen Kind zunehmend schlechter ging. Mehrfach verstieß die Hebamme gegen medizinische Standards und überwachte Mutter, Baby und den Geburtsvorgang nicht ordentlich. Das Kind starb an einer Sauerstoffunterversorgung.

Für diesen Freitag ist eine Sachverständige geladen, danach könnten Plädoyers und Urteil gesprochen werden. Zum Auftakt des neuen Verfahrens hatte die Mutter des totgeborenen Babys unter Tränen geschildert, wie sie damals tagelang Schmerzen hatte und spürte, wie ihr Kind starb. Die Frau ist im Prozess Zeugin und Nebenklägerin. Sie warf der Hebamme vor, von Anfang an unehrlich und unprofessionell gewesen zu sein. Sie verwies darauf, dass die Zulassung der Angeklagten zum Zeitpunkt der Geburt bereits widerrufen war. Die Zulassung sei der Frau nur nicht entzogen worden, weil diese dagegen geklagt hatte. Die Hebamme habe das aber überhaupt nicht erwähnt.

Es ist der dritte Prozess in diesem Fall am Landgericht Verden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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