Mit dreisten Lügen: Gast wohnt 16 Monate in Hotel, ohne zu zahlen - Haftstrafe

Ein Mann bucht sich mit Partnerin und zwei Kindern in einem Berliner Hotel ein. Er beklagt einen abgebrannten Wohnwagen und eine schwere Erkrankung. Über ein Jahr bleibt er - ohne dafür zu bezahlen.

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Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). (Foto) Suche
Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

Er hat Lügengeschichten aufgetischt und sich als dreister Dauergast entpuppt: Ein 55-Jähriger hat rund 16 Monate mit Partnerin und zwei Kindern in einem Berliner Hotel gewohnt, ohne dafür zu bezahlen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn nun wegen besonders schweren Betrugs zu dreieinhalb Jahren Haft und ordnete die Einziehung von 107.000 Euro an. In das Urteil wurde eine frühere Strafe wegen Betrugs einbezogen.

Der Angeklagte habe eine "gewisse Unverfrorenheit" an den Tag gelegt, clever Geschichten erzählt, makaber eine Krebsbehandlung und einen abgebrannten Wohnwagen erfunden, sagte die Vorsitzende Richterin. Von April 2023 bis August 2024 habe er "Kost und Logis für vier Personen erschlichen". Dabei habe er auch mit fingierten E-Mails agiert, eine Kostenübernahme durch einen Automobilclub vorgetäuscht und das Hotel "bewusst in die Irre geführt".

"Ich habe alle Register gezogen"

Der Angeklagte hatte sich für seinen Dauer-Aufenthalt ein Hotel in Berlin-Köpenick ausgesucht. Er sei an Krebs erkrankt und für eine Therapie an der Berliner Charité in Behandlung, erzählte er an der Rezeption. Dazu sei er mit einem Wohnwagen angereist. Weil die mobile Unterkunft allerdings abgebrannt sei, müsse er anderweitig unterkommen, gab er im Hotel vor.

"Ich habe alle Register gezogen, man hat mir geglaubt", gestand der 55-Jährige im Prozess. Er und seine Partnerin seien in einer schwierigen Situation gewesen - "ihr Ex-Mann stalkte sie". Fremde Männer seien aufgetaucht, sagte der 55-Jährige. "Hals über Kopf haben wir die Wohnung verlassen." Sie seien von Nordrhein-Westfalen nach Berlin gezogen. "Ich dachte, ich könnte es regeln", so der Angeklagte, der nach eigenen Angaben 16 Jahre lang Soldat der Bundeswehr war.

Verteidiger: "Was war da im Hotel los?"

Der Verteidiger sagte, es sei auch zu fragen: "Was war da im Hotel los? Warum wurde da zugesehen, wie der Schaden wächst?" Sein Mandant sei nicht derjenige, "der sich auf Kosten anderer schwer bereichern will". Seine Konten seien leer - "er wollte Ruhe vor dem Stalker". Auch das Gericht kam zu dem Schluss, dass es dem Angeklagten "relativ leicht gemacht wurde".

Der Angeklagte hatte sich bereits ab Juni 2022 in verschiedenen Unterkünften in Berlin eingemietet, ohne zahlungswillig und zahlungsfähig zu sein. Bei drei Taten bis Mitte Januar 2023 sei ein Schaden von rund 25.000 Euro entstanden, hieß es im Dezember 2024 in einem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Gegen den Mann wurde damals eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verhängt, die in die aktuelle Entscheidung einbezogen wurde.

Mit der verhängten Strafe folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf eine Strafe von zweieinhalb Jahren plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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