63. Verhandlungstag: Öffentlichkeit im Block-Prozess zeitweilig ausgeschlossen
Erst Model, dann mutmaßlicher Entführer: Im Hamburger Block-Prozess soll ein 35 Jahre alter Zeuge weiter befragt werden. Doch weil es um sehr persönliche Themen geht, ist dieses Mal etwas anders.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat das Landgericht Hamburg die Öffentlichkeit für die Befragung eines Zeugen vorübergehend ausgeschlossen. Das geschehe zum Schutz des 35-Jährigen, weil ein Verteidiger Fragen zu sehr persönlichen Themen stellen wolle, lautete die Begründung.
Der mutmaßliche Entführer Jonathan G., der früher als Model und Fitnesstrainer arbeitete, hatte bereits am vorherigen Prozesstag als Zeuge berichtet, dass es ihm aktuell psychisch nicht gutgehe. In einer schriftlichen Erklärung hatte er den Ermittlern zuvor auch Erlebnisse aus seiner Vergangenheit geschildert, zu denen er nun befragt werden soll.
Der Mann hatte für seine Zeugenaussage sicheres Geleit bekommen. Bereits drei Männer und eine Frau aus Israel hatten diese Zusage erhalten. Sie müssen zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls mit einer Anklage und einem Prozess rechnen.
Mutmaßlicher Entführer glaubte an Rettungsaktion
Jonathan G. hatte vor Gericht berichtet, ihm sei im Dezember 2023 erklärt worden, die Rückholung der Kinder sei rechtmäßig. Er und seine mutmaßlichen Komplizen hätten sich als Helden gefühlt, weil sie glaubten, Kinder aus den Händen eines angeblich bösen Vaters zu befreien. Er sei in das Team geholt worden, weil er Deutsch spreche, denn er habe lange in Hamburg gelebt. Er habe mit den Kindern kommunizieren sollen.
In dem Prozess angeklagt ist die Hamburger Unternehmerin Christina Block. Sie soll eine israelische Sicherheitsfirma im Zuge eines langen Sorgerechtsstreits mit ihrem Ex-Mann damit beauftragt haben, ihre beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Vaters in Süddänemark zu entführen.
Christina Block weist Vorwürfe zurück
Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette "Block House" bestreitet die Vorwürfe. Die Sicherheitsfirma habe auf eigene Faust gehandelt, hatte die 53-Jährige erklärt. Es gibt noch sechs weitere Angeklagte. Für alle Beschuldigten in dem Fall gilt die Unschuldsvermutung.
Der Junge und das Mädchen (damals 10 und 13) waren beim Beobachten des Silvesterfeuerwerks in dem dänischen Ort Gråsten (Gravenstein) in einen Wagen gezerrt und nach Deutschland gebracht worden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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