Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe äußert sich zu Sexpuppen mit kindlichem Aussehen

Darf der Staat den Handel mit und Besitz von Sexpuppen mit Kinderoptik verbieten? Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nun dazu. Auf welche Grundrechte sich die Kläger berufen.

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Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). (Foto) Suche
Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

Das Bundesverfassungsgericht äußert sich am Donnerstag (9.30 Uhr) zu einem Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hat zwei Verfassungsbeschwerden dazu geprüft. Es will seine Entscheidung schriftlich veröffentlichen.

Das Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild war 2021 als Teil des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Kraft getreten. Demnach sind für Hersteller und Verkäufer Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre oder Geldstrafen vorgesehen. Käufern drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen.

Die Beschwerdeführer sahen sich laut dem Verfassungsgericht unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Sie reichten Verfassungsbeschwerden ein. Auch aus der Justiz und der Sexualforschung gibt es Kritik an dem Gesetz beziehungsweise Zweifel daran, dass es wirklich Taten an Kindern verhindert.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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