Berlin: Clan-Immobilien – Verfahren um 58 Objekte vor Gericht
Im Kampf gegen Clankriminalität beschlagnahmten Ermittler Dutzende Immobilien. Objekte, die mutmaßlich mit Geld aus Straftaten erworben wurden. Immer wieder müssen nun Gerichte entscheiden.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Beschlagnahmte Immobilien, die von Ermittlern einem arabischstämmigen Clan zugerechnet werden, beschäftigen erneut das Berliner Landgericht. Um 58 Objekte geht es in dem Verfahren gegen eine 45-jährige Frau als Erwerberin, die im Libanon lebt, und eine 42-Jährige mit Wohnsitz in Berlin sowie mehrere Gesellschaften. Die Staatsanwaltschaft geht in dem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren davon aus, dass die Immobilien mit Geld aus rechtswidrigen Taten finanziert wurden.
Die Objekte gehören zu insgesamt 77 Immobilien, die 2018 in einer spektakulären Aktion vorläufig sichergestellt wurden. Im Fall der nun verhandelten 58 Objekte, die sich in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming befinden, hatte das Landgericht die Einziehung zunächst ohne mündliche Verhandlung in einem Beschluss angeordnet. Das Berliner Kammergericht hob diese Entscheidung allerdings auf Beschwerde der Betroffenen auf.
Zu Prozessbeginn waren die beiden Frauen nicht persönlich erschienen. Ein Anwalt sagte für die 45-Jährige, die Finanzierung sei aus legalen Einkünften erfolgt. So habe die Frau bereits vor Jahren in Beirut für 850.000 US-Dollar eine Immobilie verkauft und das Geld investiert. Zudem habe ihr Ehemann als Makler und Vermittler ein hervorragendes Einkommen erzielt.
Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche
Seit über zehn Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft zum Kauf von Immobilien im Zusammenhang mit dem Clan. Zunächst richtete sich ein Verfahren wegen Geldwäscheverdachts gegen "Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie", hieß es. Strafrechtlich wurden die Akten allerdings 2021 geschlossen, weil die Beweise für Anklagen wegen Geldwäsche nicht reichten.
Doch die Staatsanwaltschaft beantragte parallel die Einziehung der Immobilien im sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren. Damit können aus Straftaten stammende Vermögenswerte auch ohne Strafverfahren eingezogen werden – vorausgesetzt, sie stammen nachweislich aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat. Für das aktuelle Verfahren sind bislang 30 Prozesstage bis März 2027 geplant.
Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.
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