Münster: Organspende-Tattoo: 75 Klinikmitarbeiter setzen Zeichen

Rund 300 Mitarbeiter der Uniklinik in Münster wollten sich ein Tattoo stechen lassen, um für die Organspende zu werben. Das Los hat entscheiden.

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Täglich bestens informiert mit den aktuellen Nachrichten auf news.de (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / daboost

75 Mitarbeiter der Universitätsklinik Münster (UKM) haben sich vor dem Tag der Organspende am Samstag ein Tattoo stechen lassen. Auf die Haut gab es von fünf Tätowierern ein Organspende-Symbol. Den genauen Ort am Körper und die Größe konnte die Mitarbeiter frei wählen. Das Motiv zeigt einen Halbkreis, der mit einem weiteren Halbkreis zu einem Ganzen ergänzt wird.

Nach Angaben eines UKM-Sprechers war das Interesse an der Aktion groß. Von den mehr als 11.000 Mitarbeitern hatten sich knapp 300 um einen der 75 Stechtermine beworben. Am Ende musste das Los entscheiden.

Ähnliche Aktionen, um auf den Tag der Organspende immer am 1. Samstag im Juni aufmerksam zu machen, gab es in den vergangenen Jahren an verschiedenen Orten. Erfunden wurde die private Kampagne "Opt.Ink" vom Verein Junge Helden, der sich seit 2003 für Aufklärung rund um das Thema Organspende einsetzt, wie das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erklärt.

Rechtlich nicht bindend

Rechtlich ist so ein gestochenes Tattoo nicht bindend und ersetzt keinen Organspendeausweis. Das Zeichen auf der Haut soll nicht nur die eigene Bereitschaft zur Organspende signalisieren, sondern auch Gespräche und Bewusstsein in der Gesellschaft fördern, erklärt das BIÖG.

Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums warten derzeit 1.700 Menschen in NRW auf ein Spenderorgan. 2025 wurden dagegen nur 590 Organe gespendet. Nach Einschätzung des Ministeriums ist die Spendenbereitschaft laut Mitteilung zwar hoch, oft sei sie aber nicht dokumentiert. Deshalb appelliert Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) an die Menschen, ihre Entscheidung mit einem Organspendeausweis oder im Organspende-Register festzuhalten.

NRW macht sich derzeit mit sieben weiteren Bundesländern im Bundesrat für die Einführung der Widerspruchslösung stark. Dabei würden alle volljährigen Menschen in Deutschland als Organspender gelten, solange sie nicht aktiv widersprechen. Entscheiden muss jetzt der Bundestag.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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