Kinder: Tod auf Klassenfahrt: Emilys Vater lehnt Vergleich ab

Der Vater von Emily lehnt einen Schmerzensgeld-Vorschlag des Gerichts ab. Nun soll ein Gutachten klären, wie sehr ihn der Tod seiner Tochter auf einer Klassenfahrt belastet.

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Der Vater der 13-jährigen Emily, die auf einer Klassenfahrt nach London starb, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Düsseldorfer Landgericht deutlich gemacht. Die Richter schlugen 25.000 Euro Schmerzensgeld als Vergleich vor. Den Vorschlag lehnte der Vater ab. Nun muss ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden.

Emilys Vater fordert vom Land Nordrhein-Westfalen Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 Euro. Er sei seit einem Jahr arbeitsunfähig, leide an schweren Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Seit der Bundesgerichtshof in der Sache entschieden habe, sei ihm erst richtig bewusst geworden, was passiert sei.

Emily war im Juni 2019 in London gestorben. Zwei Lehrerinnen waren wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Sie hatten laut Urteil gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten.

Hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, hätten sie seine akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so seinen Tod im Juni 2019 verhindern können, hatte das Landgericht Mönchengladbach im Strafprozess argumentiert.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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