Berlin News: Streit um Streusalz-Einsatz: Nabu wehrt sich gegen Vorwürfe
Ungeachtet der Glätte bleibt das Streusalz-Verbot in Berlin bestehen. Das sorgt für Kritik. Vor allem an denen, die es gerichtlich durchgesetzt haben. Die sehen die Verantwortung woanders.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Im Streit um den privaten Einsatz von Streusalz gegen die Glätte fordert der Naturschutzbund Nabu vom Berliner Senat und den Bezirken, ihre Verantwortung für die Räumung von Straßen, Rad- und Gehwegen besser wahrzunehmen. Die Bedeutung von Streusalz werde "massiv überschätzt", erklärte der Berliner Landesvorsitzende Rainer Altenkamp mit Blick auf das weiter geltende Verbot für den privaten Einsatz von Streusalz. Diese hat der Nabu vor Gericht durchgesetzt - was teils heftige Kritik auslöste.
Die Umwelt- und Naturschutzorganisation wehrte sich damit erfolgreich gegen eine Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung. Die Richter entschieden am Mittwoch, die Verfügung entbehre einer rechtlichen Grundlage.
Der Präsident des Nabu-Bundesverbands, Jörg-Andreas Krüger, warnte davor, seine Organisation nun zum Sündenbock zu machen. "Für die Aufgeregtheit und den Unmut habe ich volles Verständnis", sagte Krüger der "Bild"-Zeitung. "Ich rutsche ja selbst seit drei, vier Wochen durch die Gegend."
Entscheidung ohne Beteiligung
Krügers Kritik richtet sich vor allem gegen das Vorgehen des Senats. Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) hatte angesichts der Dauerglätte Ende Januar den eigentlich aus Umweltgründen verbotenen Einsatz sogenannter Taumittel wie Streusalz per Allgemeinverfügung ausnahmsweise erlaubt. Dies sei ohne "ohne Parlament, ohne Umweltprüfung, ohne Beteiligung der Verbände" erfolgt, so Krüger. "Das geht so nicht. Wir sind aber immer noch ein Rechtsstaat", betonte er.
Aus seiner Sicht lenkt der Streit ums Salz vom eigentlichen Versagen ab. Bereits bei starken Wintern in der Vergangenheit habe Berlin die Situation nicht im Griff gehabt. "20 Jahre später stellen wir fest: Es ist alles noch genauso", so Krüger.
In Berlin soll nun das Straßenreinigungsgesetz so geändert werden, dass der private Einsatz von Taumitteln wie Streusalz zulässig ist. Eine solche Gesetzesänderung ist allerdings nicht kurzfristig möglich.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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