Bundestag: Härtere Maßnahmen gegen Geldautomaten-Sprenger

Immer wieder jagen Diebesbanden in Deutschland Geldautomaten in die Luft. Härtere Strafen sowie zusätzliche Befugnisse für die Polizei sollen die Täter abschrecken.

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Für das Sprengen von Geldautomaten drohen künftig härtere Strafen. Der Bundestag hat am Abend ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Mindeststrafe von einem Jahr auf zwei Jahre Haft steigt. Wer bei der Sprengung andere Menschen schwer verletzt, muss sogar mit mindestens fünf Jahren Gefängnis rechnen. "Es geht um viel mehr als nur das Bargeld im Geldautomaten: Es geht um das Sicherheitsgefühl der Menschen", erklärte der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann.

In Deutschland hat die Zahl der gesprengten Geldautomaten in den vergangenen zehn Jahren massiv zugenommen. Um den Tätern auf die Spur zu kommen, räumt das neue Gesetz den Ermittlungsbehörden auch zusätzliche Befugnisse ein: Bei gewerbs- oder bandenmäßigen Taten darf künftig die Telekommunikation der Verdächtigen überwacht werden. Strafen drohen zudem künftig auch für das unerlaubte Lagern, Transportieren und Weitergeben von Sprengstoff.

Kritische Stimmen aus der Opposition

Neben CDU, CSU und SPD stimmte auch die AfD für die Gesetzesänderung. Der Grünen-Abgeordnete Marcel Emmerich sprach hingegen von einem "Stück Symbolpolitik ohne echten Sicherheitsgewinn". Notwendig sei eher, den Zugang zu Sprengstoff erschweren. Auch Katrin Fey von der Linken kritisierte: "Nicht die Strafhöhe verhindert die Straftat, sondern allenfalls die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden."

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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