Tödliche Polizeischüsse: Tod von Lorenz: Beschuldigter Polizist bekommt Akteneinsicht

Er starb durch Polizeikugeln von hinten: Der gewaltsame Tod eines 21-Jährigen in Oldenburg machte viele Menschen fassungslos. Auf dem Weg zur Aufklärung der Tat ist nun ein großer Schritt getan.

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Bei den Ermittlungen zu den tödlichen Polizeischüssen auf den 21-jährigen Lorenz hat die Staatsanwaltschaft den wesentlichen Teil abgeschlossen. Sie befasse sich nunmehr mit der abschließenden Bewertung des Sachverhalts, teilte eine Sprecherin mit. Den Verfahrensbeteiligten seien die Akten zur Einsicht übersandt worden. Ein in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten sowie die 3D-Rekonstruktion des Tatortes durch das Landeskriminalamt stehen demnach noch aus.

Ob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Totschlags gegen den beschuldigten Polizisten erhebt, ist noch unklar. Zunächst kann der Mann die Akten lesen und zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen Stellung nehmen. Der beschuldigte Deutsche kann auch noch weitere Ermittlungen fordern, wie eine Sprecherin erklärte.

Lorenz starb durch Schüsse von hinten

Der Polizist hatte den Schwarzen in der Nacht zu Ostersonntag in der Oldenburger Fußgängerzone erschossen. Nach den bisherigen Erkenntnissen schoss der Beamte fünfmal in Richtung des jungen Mannes und traf ihn mindestens dreimal von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Zudem wurde der Deutsche möglicherweise durch einen Streifschuss am Oberschenkel verletzt. Lorenz starb im Krankenhaus.

Warum der Beamte von hinten auf den 21-Jährigen schoss, ist unklar. Der Beamte und sein Kollege wussten, dass Lorenz zuvor vor einer Diskothek Reizgas gegen andere Menschen versprüht hatte und ein Messer bei sich trug. Die Tat machte viele Menschen traurig und fassungslos - weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinweg. Nach den tödlichen Schüssen kam es zu Demonstrationen für eine lückenlose Aufklärung und gegen Polizeigewalt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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