Christian Lindner: Ex-Minister Lindner und Ehefrau klagen gegen "Titanic"-Cover

Seit April sind Christian Lindner und seine Frau Franca Lehfeldt Eltern. Schon in der Januarausgabe war ihr Baby Thema des Covers der "Titanic". Dagegen geht der Ex-Minister jetzt gerichtlich vor.

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Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, spricht beim Bürgerdialog. (Foto) Suche
Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, spricht beim Bürgerdialog. Bild: picture alliance/dpa | Federico Gambarini

Rund ein halbes Jahr nach einer Cover-Geschichte des Satiremagazins "Titanic" zum "Baby-Glück" im Hause Lindner gehen der frühere Finanzminister und seine Ehefrau gerichtlich dagegen vor. Christian Lindner und Franca Lehfeldt hätten am Landgericht Hamburg Klage auf Unterlassung gegen das Magazin eingereicht, sagte ihr Anwalt Christian Schertz der Deutschen Presse-Agentur. Auch ein Anwalt der "Titanic" bestätigte die Klage. Zuvor hatte der Sender RTL darüber berichtet.

Das Cover der Januar-Ausgabe des Satiremagazins zeigt den früheren FDP-Chef und seine Frau neben einer nach einem Ultraschallbild aussehenden Grafik, in die ein fallendes Liniendiagramm integriert wurde. Die Schlagzeile dazu lautete: "Baby-Glück im Eimer. Es wird ein Low Performer! Lindner stellt Eilantrag zur Abschaffung von § 218".

Klage war lange angekündigt

Damit spielt das Cover - das nach wie vor auf der Website des Magazins zu sehen ist - unter anderem auf die Debatte über Schwangerschaftsabbrüche an.

Lindner und Lehfeldt hatten im April die Geburt ihres Kindes bekanntgegeben. Schon im März hatten sie die Klage angekündigt. Eine Bestätigung des Hamburger Gerichts für den Eingang der Klage war auf Nachfrage zunächst nicht zu erhalten.

Lindner-Anwalt: Cover nicht von Kunstfreiheit gedeckt

Schertz hatte Ende März gesagt, die Abbildung eines Fötus mit dem Zusatz "Lindner stellt Eilantrag zur Abschaffung von § 218" sei vor dem Hintergrund, dass seine Mandanten zum damaligen Zeitpunkt ein Kind erwarteten, von der Kunstfreiheit "offensichtlich in keiner Weise mehr gedeckt".

Der Anwalt der "Titanic", Jan Fortmeyer, sagte am Samstag der dpa: "Nach langjähriger und gefestigter Rechtsprechung untersteht Satire als Kunstgattung der grundrechtlich gewährleisteten Kunstfreiheit gem. Art. 5 Abs. III des Grundgesetzes, die im Unterschied zur Meinungsfreiheit grundsätzlich schrankenfrei gewährleistet ist."

Schon bei der Klage-Ankündigung Lindners im März hatte sich die "Titanic" unbeeindruckt gezeigt: "Dass Herr Lindner als werdender Vater überhaupt noch Zeit findet, Quatschmagazine zu lesen oder täglichen Kontakt mit seinem Anwalt zu halten, verwundert die gesamte Redaktion", hieß es damals.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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