Berlin: Silvesterrakete in Wohnung geschossen - Bewährungsstrafe?

Der Fall hat für Schlagzeilen gesorgt. Statt Beifall gab es für den Raketen-Influencer Kritik. Er spricht von einem Versehen, die Anklage von Rücksichtslosigkeit. Zu welchem Schluss kommt das Gericht?

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Die Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz in Berlin. Aktuelle Nachrichten aus und über Berlin hier auf news.de. (Foto) Suche
Die Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz in Berlin. Aktuelle Nachrichten aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / Peter Jesche

Im Prozess gegen einen Influencer, der eine Silvesterrakete auf eine Berliner Wohnung abgeschossen hat, hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Zugleich forderte Staatsanwalt Tobias Dettmer in seinem Plädoyer, den Haftbefehl gegen den 23-Jährigen aufzuheben. Damit könnte der Influencer in Kürze wieder in Freiheit kommen. Das Landgericht Berlin will sein Urteil im Tagesverlauf sprechen.

Der Angeklagte aus dem Westjordanland war am 4. Januar am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden, als er Deutschland verlassen wollte. Seitdem befindet sich der 23-Jährige wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.

Staatsanwalt: Rakete gezielt gezündet

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich der nicht vorbestrafte Influencer wie angeklagt der versuchten schweren Brandstiftung, versuchten gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht. Er habe das Feuerwerk in der Silvesternacht gezielt gezündet und in Kauf genommen, dass diese einschlägt und explodiert.

Anschließend habe er es auf seinem Instagram-Account mit mehr als 310.000 Followern veröffentlicht. Die Aufnahme wurde laut Staatsanwaltschaft mehr als sechs Millionen Mal binnen kurzer Zeit aufgerufen. Nach mehr als 36 Stunden war sie gelöscht.

Schäden in Kauf genommen

Der Influencer hatte vor Gericht sein Bedauern ausgedrückt und über seine Verteidiger erklärt, es handele sich um ein Versehen. Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass das Feuerwerk in den Himmel gehe, so Anwalt Axel Czapp.

Ein Versehen hält der Staatsanwalt für widerlegt. "Dass man nicht weiß, was man tut, halte ich für lebensfremd und widerlegt", sagte Dettmer. Der 23-Jährige habe in Kauf genommen, dass Menschen zu Schaden kommen.

Dass es nicht zu einem Feuer in der Wohnung in Berlin-Neukölln gekommen sei, sei ein Zufall gewesen. Wäre der Wohnungsinhaber nicht anwesend gewesen und hätte schnell reagiert, "hätte die Sache ganz anders ausgehen können", so der Staatsanwalt.

Trotz Verurteilung aus Haft freilassen

Gleichwohl kann die Strafe aus seiner Sicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Gründe nannte der Staatsanwalt unter anderem, dass es zu keinen größeren Schäden kam. Der 23-Jährige habe sich entschuldigt und sei nicht vorbestraft. Zudem habe er versucht, sich selbst bei der Polizei zu melden. Das sei aber wegen Verständigungsproblemen gescheitert. In der Folge sei er verhaftet worden und seit nunmehr als drei Monaten in Untersuchungshaft verbracht - in einem fremden Land.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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