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Neue Gesetze ab 01.07.2023: Diese Gesetzesänderungen zu Rente, Bürgergeld und Co. gelten seit Anfang Juli

Pünktlich zum Beginn des neuen Monats stehen in Deutschland neue Gesetze in den Startlöchern. Was sich zum 01.07.2023 in Sachen Rente, Bürgergeld, Pflegebeitragssatz und Co. ändert, lesen Sie hier im Überblick.

Zum 1. Juli treten einige Gesetzesänderungen in Kraft. (Foto) Suche
Zum 1. Juli treten einige Gesetzesänderungen in Kraft. Bild: AdobeStock/ photobyphotoboy

Zum 1. Juli 2023 ändern sich wieder zahlreiche Gesetze in Deutschland. Folgende Neuregelungen treten im Juli in Kraft:

Gesetzesänderungen aktuell: Renten steigen ab 1. Juli 2023 im Westen und Osten

Millionen Rentner in Deutschland dürfen sich freuen: Die Renten in Ost und West sollen zum 1. Juli 2023 erneut steigen. Laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung sollen die Renten im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent steigen. Laut "Verbraucherzentrale.de" gilt die Anpassung alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Weiterhin wird zum 1. Juli 2023 auch der Ost-Rentenwert an den im Westen geltenden Rentenwert angepasst. Der Ost-Rentenwert steigt von derzeit 98,6 Prozent auf 99,3 Prozent des Westwerts.

Neue Gesetze zum 01.07.2023: Änderungen beim Bürgergeld treten in Kraft

Das Bürgergeld hat zum 1. Januar Hartz IV in seiner bisherigen Form abgelöst. Die Regelsätze der Grundsicherung sind um rund 50 Euro gestiegen. So gibt es für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte nun 502 Euro im Monat. Arbeitsminister Hubertus Heil hatte Anfang des Jahres erklärt: "Das Bürgergeld ist die größte Sozialreform seit Jahrzehnten. Deshalb erfolgt die Einführung in zwei Schritten, um die Jobcenter nicht zu überfordern."

Ab 1. Juli werden nun in einer zweiten Stufe die geplanten arbeitsmarktpolitischen Verbesserungen realisiert. Heißt: Die Einkommensfreigrenzen beim Bürgergeld für Menschen unter 25 Jahren werden kräftig erhöht. Für die Betroffenen bleibt künftig das Einkommen bei Bürgergeld-Bezug bis zur Minijobgrenze (520 Euro) anrechnungsfrei. Künftig kann diese Gruppe also bis zur Minijob-Grenze von 520 Euro ohne Abzüge hinzuverdienen. Wer eine Weiterbildung macht, die zu einem Berufsabschluss führt, kann sich ab Juli ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro sicher.

Neue Gesetze aktuell bei Pflegereform: Gesetzesänderungen zum 01.07.2023

Millionen Familien macht es zu schaffen, dass die Pflege teurer und teurer wird. Nach langem Ringen hat die Bundesregierung eine Reform besiegelt, die gegensteuern soll. Ab 1. Juli 2023 treten deshalb einige Änderungen in Kraft.Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Zum 1. Juli soll er erhöht werden, und zwar in Kombination mit Änderungen wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss mehr danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht. Alles in allem soll der Beitrag für Kinderlose damit auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von nun 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent herauf.

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/news.de/dpa

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