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Grillen auf Terrasse und Balkon: Bis zu 250.000 Euro Strafe ist möglich! Wie oft darf man überhaupt grillen?

Ein bizarres Urteil in Bayern dürfte zahlreiche Hobbygriller erschaudern lassen. Das Gericht legte fest, wie oft ein Mann auf seiner Terrasse nur noch grillen darf. Bei einem Verstoß droht ihm ein horrendes Ordnungsgeld. Auch Haft sei möglich.

Wie oft darf man überhaupt grillen? Das Landgericht München überrascht nun mit einem schockierenden Urteil. (Foto) Suche
Wie oft darf man überhaupt grillen? Das Landgericht München überrascht nun mit einem schockierenden Urteil. Bild: AdobeStock / Halfpoint

Grillen zählt im Sommer wohl zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen in Deutschland. Jedoch gibt es dabei einiges zu beachten. Je nach Bundesland regeln Grillverordnungen und sogenannte Nachbarschaftsrechte die Lage. Ein bizarrer Rechtsstreit in Bayern sorgt nun jedoch für Entsetzen. Ein 75-jähriger Rentner verklagte seinen Nachbarn, weil dieser fast täglich auf seiner Terrasse gegrillt haben soll. Eindeutig zu oft, urteilte das Landgericht München und legte fest, wie oft der Nachbar nun grillen darf. Bei einem Verstoß droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Auch eine Haftstrafe sei möglich.

Landgericht München verurteilt Dauergriller! Rentner verklagt Nachbarn

Der bizarre Nachbarschaftsstreit fand in einem Mehrfamilienhaus in Bad Tölt statt. Der Rentner wohnt mit seiner Frau in der zweiten Etage und war den Dauergriller aus dem Erdgeschoss satt. Bei schönem Wetter soll dieser fast jeden Tag gegrillt haben. Zwar habe er einen Elektrogrill benutzt, dennoch habe der Rauch den Rentner gestört. "Für mich war das unerträglich, daher habe ich Klage eingereicht", zitiert RTL den 75-Jährigen. Zwar scheiterte der Rentner in erster Instanz vor dem Amtsgericht Wolfratshausen, doch er legte Berufung ein und erhielt vom Landgericht München recht. Das Urteil schränkt den grillenden Nachbarn nun massiv ein.

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Wie oft darf man grillen? Urteil legt Häufigkeit fest

Der Nachbar muss es fortan unterlassen, auf seiner "Terrasse an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende (Samstag und Sonntag) oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen und insgesamt mehr als viermal im Monat zu grillen", heißt es in dem Urteil. Sollte er dagegen verstoßen und häufiger grillen, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Sollte er diese Strafe nicht begleichen können, sei auch eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten möglich.

Im Netz stößt das Grill-Urteil auf Entsetzen. "Typisch deutsch", heißt es in einem Tweet. "Ich verstehe den Rentner. Jeden Tag grillen? Am Ende geht es eben um gegenseitige Rücksichtnahme. Die angedrohte Strafe steht jedoch in keiner Relation zu Irgendwas", meint ein anderer Twitter-Nutzer. "Bei solchen schwachsinnigen Sachen können plötzlich solche Strafen erfolgen? Hätte er statt zu grillen mal lieber jemanden vergewaltigt", ist in einem Tweet zu lesen.

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