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Coronavirus-News aktuell: HIER gibt es für Geimpfte ab Montag weitere Lockerungen

Geimpfte und Genesene dürfen sich ab dem 16.08.2021 auf weitere Lockerungen in Baden-Württemberg einstellen. Welche Regeln dann gelten und wo für Nicht-Geimpfte eine Testpflicht gilt, erfahren Sie hier.

Für Geimpfte und Genesene gibt es ab dem 16.08.2021 weitere Lockerungen ind Baden-Württemberg. (Foto) Suche
Für Geimpfte und Genesene gibt es ab dem 16.08.2021 weitere Lockerungen ind Baden-Württemberg. Bild: AdobeStock / HNFOTO

Am Montag (16.08.2021) tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung mit weitreichenden Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen von Wochenbeginn an in vielen Bereichen wieder größere Freiheiten.

Coronavirus-News aktuell: Weitere Lockerungen für Geimpfte und Genese ab 16.08.2021 in Baden-Württemberg

Im Gegensatz dazu müssen Ungeimpfte und Nicht-Genesene wesentlich häufiger als bisher negative Antigen-Schnelltests vorweisen, die jeweils nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Das gilt etwa für Besuche in Museen, Hotels, Fitnessstudios, bei Ausstellungen, beim Friseur sowie in Restaurants in Innenräumen.

Trotz Corona-Beschränkungen: DIESE Ausnahmen von der Testpflicht gelten

Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem noch nicht eingeschulte Kinder. Schüler müssen nach Regierungsangaben ebenfalls keine separaten Tests vorweisen, sofern sie schon in ihren Schulen einer regelmäßigen Corona-Testung unterliegen.

Für ungeimpfte und nicht genesene Gäste von Clubs und Diskotheken ist kein Antigen-Schnelltest ausreichend, sondern hier muss im Vorfeld sogar ein negativer PCR-Test gemacht werden, der beim Eintritt maximal 48 Stunden alt sein darf und vergleichsweise teuer ist.

Maskenpflicht auch für Geimpfte und Genesene

Bisherige Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Veranstaltungen und Feiern werden aufgehoben. Anderswo bleibt - auch für Geimpfte und Genesene - die Maskenpflicht erhalten. Sie gilt etwa im Nahverkehr, im Einzelhandel, in Hotels und bei den allermeisten nicht-privaten Veranstaltungen zumindest in geschlossenen Räumen.

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/news.de/dpa

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