Polizei-News Görlitz, 21.10.26: Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
Die Polizei informiert über einen aktuellen Vorfall unerlaubter Einreise und Aufenthalt in Görlitz. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Seit Montag, dem 19.10.2026, haben Einsatzkräfte der Bundespolizei in den vergangenen zwei Tagen insgesamt acht Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt.
Im Rahmen der Kontrollen stellten die Beamten fünf ukrainische, zwei aserbaidschanische und einen moldauischen Staatsangehörigen fest. Alle Personen erfüllten die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt nach Deutschland nicht.
Aserbaidschanische Staatsangehörige ignorieren Zurückweisung
Am Montagabend gegen 17:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte an der Stadtbrücke in Görlitz zwei aserbaidschanische Männer im Alter von 30 und 35 Jahren. Bei der anschließenden Überprüfung in den Fahndungssystemen stellten die Beamten fest, dass beide bereits am Vortag durch die Bundespolizei in Berggießhübel wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts angezeigt und anschließend nach Tschechien zurückgewiesen worden waren. Hintergrund war, dass sie das vorgelegte Schengenvisum zuvor unter falschen Angaben erschlichen hatten.Die Beamten leiteten erneut ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Eine Begründung für den erneuten Einreiseversuch konnten sie nicht ermitteln, da beide Männer keine Angaben machen wollten. Gegen beide wurde anschließend eine Einreiseverweigerung ausgesprochen und sie wurden nach Polen zurückgewiesen.
Moldauer im Stadtgebiet Görlitz
Ebenfalls am Montag kontrollierten Einsatzkräfte im Görlitzer Stadtgebiet einen 35-jährigen moldauischen Staatsangehörigen. Dabei stellte sich heraus, dass er sich bereits länger als die erlaubten 90 Tage im Schengenraum aufhielt.Wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts wurde er in Gewahrsam genommen und in der Dienststelle angezeigt. Da in seinem Fall die Ausländerbehörde Görlitz für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zuständig ist, wurde sein Reisepass eingezogen und er aufgefordert, sich dort zu melden.
Die ukrainischen Staatsangehörigen hielten sich überwiegend ebenfalls länger als 90 Tage in anderen Schengenstaaten auf. Da sie nicht über gültige Aufenthaltstitel dieser Länder verfügten, wurden sie wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts angezeigt und nach Polen zurückgewiesen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf vom 21.10.2026 gegen 08:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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