Polizei-News Bergheim und Kerpen, 15.10.26: Polizeikräfte ahnden mehrere Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern
Die Polizei informiert über einen aktuellen Verstoß wegen Drogen in Bergheim und Kerpen. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Kind bei Zusammenstoß leicht verletzt
Polizistinnen und Polizisten im Rhein-Erft-Kreis haben am Mittwoch (14. Oktober) und in der Nacht zu Donnerstag (15. Oktober) mehrere Anzeigen im Zusammenhang mit Fehlverhalten auf dem E-Scooter gefertigt. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Verkehrskommissariats haben in allen Fällen die Ermittlungen aufgenommen.
Gegen 11 Uhr am Mittwoch fiel Beamtinnen und Beamten ein E-Scooterfahrer im Bereich der Heinrich-Hertz-Straße in Bergheim-Zieverich auf. Da am E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war, stoppten sie den Fahrer im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass der E-Scooter technisch so verändert wurde, dass er bis zu 60 km/h fahren kann. Zudem bemerkten die Polizistinnen und Polizisten Cannabisgeruch sowie gerötete und glasige Augen beim Fahrer (18). Die Einsatzkräfte ordneten eine Blutprobe an, die ein Arzt in einem Krankenhaus entnahm. Sie untersagten dem 18-Jährigen die Weiterfahrt, stellten den E-Scooter sicher und fertigten mehrere Anzeigen.
In Bergheim-Niederaußem ist ein Mädchen (10) auf einem E-Scooter am Mittwochmittag bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt worden. Gegen 12.45 Uhr habe ein Autofahrer (66) in einer Einfahrt an der Oberaußemer Straße rangiert. Gleichzeitig sei die 10-Jährige auf einem E-Scooter auf dem Gehweg der Oberaußemer Straße gefahren. Als der 66-Jährige zurückgesetzt habe, sei es zum Zusammenstoß mit dem Kind gekommen. Hinzugerufene Polizeikräfte stellten fest, dass der E-Scooter nicht für den Straßenverkehr zugelassen war. Sie fertigten eine Anzeige gegen den Halter des E-Scooters und eine Verkehrsunfallanzeige.
Personen müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um auf einem E-Scooter fahren zu dürfen. Für einen E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht, die durch ein gültiges Versicherungskennzeichen, das sichtbar am Fahrzeug angebracht sein muss, signalisiert wird.
In der Nacht zu Donnerstag fiel Beamtinnen und Beamten ein E-Scooter, auf dem zwei Personen fuhren, in der Sindorfer Straße in Kerpen auf. Bei der anschließenden Kontrolle nahmen die Uniformierten Alkoholgeruch beim Fahrer (37) und seinem Beifahrer (44) fest. Ein Atemalkoholtest bei dem 37-Jährigen zeigte einen Wert von mehr als 1,2 Promille an. Während der Sachverhaltsaufnahme versuchte der Mann außerdem davonzulaufen. Nach einer kurzen Flucht stellten ihn die Polizistinnen und Polizisten. Sie ordneten eine Blutprobe bei ihm an, die ein Arzt auf einer Polizeiwache entnahm. Zudem untersagten sie dem Mann die Weiterfahrt und nahmen eine Anzeige auf.
Alkohol und Drogen beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. Wer alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Ausfallerscheinungen, Koordinationsschwierigkeiten oder eine verminderte Reaktionszeit können Folgen von Alkohol- und Drogenkonsum sein und mitunter zu schweren Verkehrsunfällen führen. E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, bei deren Nutzung die gleichen Regeln bezüglich des Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums gelten, wie bei anderen Kraftfahrzeugen, beispielsweise dem Auto. Das Führen von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen führt daher in der Regel zu entsprechenden Ermittlungsverfahren. Außerdem sind E-Scooter Einpersonenfahrzeuge: Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren, ist verboten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Rhein-Erft-Kreis vom 15.10.2026 gegen 12:18 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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