Polizei-News Mainz, 15.10.26: Nebelsaison startet - Richtige Beleuchtung im Herbst rettet Leben
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Mainz. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Dichter Nebel am Morgen, feuchte Straßen und graue Schleier über Feldern und Städten: Der Herbst zieht ein und bringt extrem schlechte Sichtverhältnisse im Straßenverkehr mit sich. Fußgänger, Radfahrende und Fahrzeuge werden im Nebel oft erst im letzten Moment erkannt. Wer jetzt nicht auf die richtige Geschwindigkeit und maximale Sichtbarkeit achtet, riskiert schwere Unfälle.
Das Polizeipräsidium Mainz gibt wichtige Hinweise für eine sichere Fahrt durch die Nebelsaison:
- Lichtautomatik stößt bei Nebel an GrenzenViele moderne Fahrzeuge verfügen über eine automatische Lichtsteuerung. Das Problem: Bei Tageslicht erkennen die Sensoren die Sichteinschränkung durch Nebel meist nicht.
Die Gefahr: Das Fahrzeug bleibt ohne Abblendlicht und somit hinten komplett unbeleuchtet. Von nachfolgenden Fahrzeugen wird es oft erst im letzten Moment wahrgenommen - die Gefahr von Auffahrunfällen steigt drastisch.
Die Empfehlung: Verlassen Sie sich im Herbst nicht auf die Lichtautomatik. Schalten Sie das Abblendlicht bei Nebel, Regen oder Schneefall immer manuell ein.
"Viele Autofahrer wiegen sich durch moderne Lichtautomatiken in falscher Sicherheit. Doch Sensoren erkennen Tagesnebel meist nicht - das Heck bleibt dunkel. Wer bei Nebel unterwegs ist, sollte das Abblendlicht deshalb immer manuell einschalten, um Auffahrunfälle zu vermeiden."
Rinaldo Roberto, Pressesprecher der Polizei Mainz
Nebelschlussleuchte & Faustregel für die SichtweiteWann erlaubt? Die Nebelschlussleuchte darf ausschließlich bei Nebel und einer Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden. Bei besseren Sichtverhältnissen blendet sie nachfolgende Verkehrsteilnehmer stark.
Leitpfosten als Orientierung: Außerorts stehen die Leitpfosten am Straßenrand in einem Abstand von genau 50 Metern. Ist der nächste Pfosten nicht mehr zu erkennen, liegt die Sichtweite unter 50 Metern.
- Tempo anpassen: Die 50-km/h-Grenze
Gesetzliches Limit: Sobald die Sichtweite unter 50 Meter fällt (und die Nebelschlussleuchte genutzt werden darf), gilt eine strikte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h - auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Anpassung der Fahrweise: Die Geschwindigkeit muss stets so gewählt werden, dass das Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Strecke sicher zum Stehen gebracht werden kann.
"Bei dichtem Nebel gilt die einfache Faustregel: Schaffe ich es nicht mehr, den nächsten Leitpfosten am Straßenrand zu erkennen, liegt die Sicht unter 50 Metern. Dann heißt es: Nebelschlussleuchte an und Fuß vom Gas - mehr als 50 km/h sind dann nicht nur gefährlich, sondern auch verboten."
Rinaldo Roberto, Pressesprecher der Polizei Mainz
Beleuchtung an Fahrrad, E-Bike und E-Scooter einschaltenAuch für Zweiräder gilt: Bei Dunkelheit oder wenn die Sicht- und Lichtverhältnisse es erfordern, muss die Beleuchtung zwingend eingeschaltet werden. Vorgeschriebene Reflektoren müssen vorhanden sein. Achten Sie dabei auf eine korrekte Einstellung des Frontscheinwerfers, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Zudem können helle Kleidung, weitere Reflektoren oder weitere Beleuchtung zum Beispiel am Helm für zusätzliche Sicherheit sorgen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Mainz vom 15.10.2026 gegen 09:21 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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